Regierung lockert Registrierkassenpflicht

Foto: Kristýna Maková

Fischzüchter sowie blinde und taube Unternehmer müssen auch in Zukunft keine Rechnungen ausstellen.

Foto: Kristýna Maková,  Archiv des Tschechischen Rundfunks - Radio Prag
In der Vorweihnachtszeit stehen sie in tschechischen Städten an jeder Ecke: riesige Bottiche mit Karpfen, die am Heiligen Abend auf dem Teller landen sollen. Für die Fischzüchter, die meist aus Südböhmen durch die ganze Republik reisen, kam am Montag nun eine gute Nachricht von der scheidenden tschechischen Regierung. Sie sollen nämlich auch in Zukunft von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sein. Allein technisch sei die Pflicht hier nicht durchführbar hieß es aus dem Kabinett von Premier Sobotka (Sozialdemokraten).

Bereits seit ihrer Einführung am 1. Dezember vergangen Jahres wird über Ausnahmen bei der Registrierkassenpflicht gestritten. Zunächst galt sie im Gastgewerbe, ein halbes Jahr später mussten auch Einzelhändler registrierte Rechnungen ausgeben. Insgesamt sind rund 155.000 Subjekte in Tschechien betroffen, bisher gingen bei den Finanzbehörden mehr als 2,5 Milliarden Transaktionen ein.

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Beispielsweise aber für Marktstände, Kleinunternehmer oder unmittelbare Produzenten sehen viele Politiker die Registrierkassenpflicht kritisch, vor allem aus den Reihen der bisher regierenden Sozial- und Christdemokraten. Auch deshalb wurde nun im abgesetzten Regierungskabinett bei der Sitzung am Montag über Sonderkonditionen beim Kernprojekt der Partei Ano von Ex-Finanzminister Andrej Babiš verhandelt.

Neben den südböhmischen Fischzüchtern wurden somit auch blinde und taubstumme Unternehmer von der Pflicht ausgenommen. Jedoch nur, sofern sie keine Angestellten beschäftigen. Auch hier liegt das laut der Regierung an der mangelnden technischen Reife der Geräte.