Registrierkassenpflicht EET 2.0 in Tschechien: Elektronische Erfassung der Verkäufe kehrt zurück
Zu Beginn kommenden Jahres dürfte in Tschechien die elektronische Registrierkassenpflicht wiedereingeführt werden. Ein entsprechender Vorschlag von Finanzministerin Alena Schillerová (Partei Ano) wurde am Montag vom tschechischen Regierungskabinett gebilligt.
Die Registrierkassenpflicht wird auf Tschechisch „elektronische Erfassung des Umsatzes“ (elektronická evidence tržeb) genannt. Sie ist hierzulande unter der Abkürzung EET bekannt. Das neue EET-2.0-System soll Zahlungen mit Bargeld, Karte oder per QR-Code direkt im Geschäft oder Restaurant erfassen. Rechnungen oder Online-Transaktionen zwischen Konten ohne physischen Kontakt werden hingegen nicht erfasst.
Bereits vor 20 Jahren wollte die damalige linksliberale Regierung die entsprechende Pflicht einführen, um zu einer größeren Steuergerechtigkeit beizutragen. Die Begründung des damaligen sozialdemokratischen Finanzministers, Bohuslav Sobotka, unterschied sich nicht von den heutigen Argumenten:
„Wir meinen, dass Registrierkassen helfen können, Steuerhinterziehung zu verringern. Vor allem aber tragen sie zu einer größeren Gerechtigkeit zwischen den Unternehmern bei. Denn Unternehmer, die ehrlich abrechnen, die Dokumente vorlegen und ihre Steuernachweise und die Buchhaltung in Ordnung haben, sollten nicht benachteiligt sein gegenüber denen, die in unehrlicher Weise wirtschaften.“
Erst zehn Jahre später wurde die Registrierkassenpflicht aber schließlich durchgesetzt. Den Posten des Finanzministers hatte damals der heutige Premier Andrej Babiš (Partei Ano) inne. Im Frühling 2020 wurde das elektronische Erfassungssystem wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. Die Nachfolgeregierung hob die Pflicht dann 2023 komplett auf.
Ab Januar 2027 soll es das System, das die Rechnungen direkt an ein Register des Finanzministeriums schickt, nun wieder geben. Die neue Version schränkt den Umfang der zu übermittelnden Daten deutlich ein, erfasst werden nur noch grundlegende Informationen über Verkäufe. Und es gibt auch weitere Änderungen. Finanzministerin Alena Schillerová (Partei Ano):
„Wir wollen, dass die Pflicht wegfällt, einen Papierbeleg auszustellen, und dass es nicht mehr nötig ist, ununterbrochen online verbunden zu sein. Niemand muss eine einzige Krone in das EET-System investieren. Wer ein Kassensystem hat, kann dieses weiterhin nutzen. Und wer ein Smartphone hat, kann eine autorisierte App herunterladen.“
Die Pflicht soll für Geschäfte, Restaurants, Dienstleistungsbetriebe und neu auch für Handwerker gelten. Gewerbetreibende sind hingegen ausgenommen, zumindest jene, die eine Pauschalsteuer zahlen und einen Jahresgewinn von höchstens einer Million Kronen (41.000 Euro) erzielen. Schillerová verwies allerdings darauf, dass sich der Pauschalsteuersatz für die von der Umsatzmeldepflicht befreiten Selbstständigen erhöhen wird:
„Die jetzigen 100 Kronen werden um 1400 Kronen aufgestockt, sodass man 1500 Kronen monatlich an Einkommenssteuer bezahlt.“
Das sind umgerechnet rund 60 Euro.
Das EET-System soll der Finanzministerin zufolge jährlich 14,4 Milliarden Kronen (590 Millionen Euro) in den Staatshaushalt spülen. Dem widerspricht der Fraktionsvorsitzende der oppositionellen Partei Top 09, Jan Jakob:
„Diese 14,4 Milliarden Kronen sind eine Illusion. Es zeigte sich bereits früher, dass der Ertrag die Betriebskosten kaum gedeckt hat. Deswegen wurde die Pflicht in der Corona-Zeit auch aufgehoben.“
Die Opposition ist gegen die Wiedereinführung der elektronischen Zahlungserfassung. Die Partei Top 09 hält die Pflicht für verfassungswidrig. Gleichzeitig befürchtet sie, dass unredliche Unternehmer einen Weg finden werden, das System zu umgehen.
Schillerová erklärte am Montag, sie erwarte eine inhaltliche Debatte über den Vorschlag in der Abgeordnetenkammer. Sie erinnerte zudem daran, dass der Schritt von Wirtschaftsverbänden unterstützt werde.
Tomáš Prouza ist der Vorsitzende des Verbands für Handel und Tourismus. Er sagt:
„Es ist richtig, dass die neue Regierung zur Registrierkassenpflicht zurückkehrt und das System modernisiert. Ich finde es gut, dass damit kein administrativer Aufwand für die Kleinsten entsteht. Diese müssen nur die Einkommenssteuer etwas aufstocken und auf diese Weise dem Staat etwas mehr abführen.“
Auch die Handelskammer sei für die Wiedereinführung, sagt der Vorsitzende ihrer Abteilung für Gastronomie, Luboš Kastner:
„Wenn jemand als Unternehmer tätig ist, ist es für ihn kein Problem, über seinen Umsatz zu berichten. Die Registrierkasse ist nur eine Funktion des Kassensystems.“
Der Entwurf beinhaltet neben der Registrierkassenpflicht auch manche Steueränderungen. So sollen einige Steuerrabatte, etwa für Studierende, wiedereingeführt werden, die die Vorgängerregierung abgeschafft hatte. Zudem soll auch die Mehrwertsteuer für alkoholfreie Getränke in der Gastronomie gesenkt werden.







