„Slánský-Prozess“ vor 70 Jahren: Elf Todesurteile im Schauprozess gegen Mitglieder der KPTsch

Rudolf Slánský

Jede Revolution frisst ihre eigenen Kinder: Nicht einmal grenzenlose Loyalität gegenüber der Sowjetunion konnte Rudolf Slánský in den 1950er Jahren vor dem Tod retten.

Die Verfolgung angeblicher Klassenfeinde und Schauprozesse waren in dem von Stalin geführten kommunistischen Block ab den 1930er Jahren gängige Praxis. Trotzdem kam die Verhaftung des Generalsekretärs der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei (KPTsch), Rudolf Slánský, im November 1951 wie ein Blitz aus heiterem Himmel.

Im anschließenden Prozess wurde Slánský als angeblicher „Leiter eines staatsfeindlichen Verschwörungszentrums“ vor Gericht gestellt. Zusammen mit ihm wurden weitere 13 Personen angeklagt, die meisten von ihnen hochrangige Mitglieder der KPTsch, darunter sein Stellvertreter, der Außenminister und sieben Staatssekretäre. Die Mehrzahl von ihnen war jüdischer Herkunft. Stalin rächte sich damit an den Juden dafür, dass der neu gegründete Staat Israel kein Verbündeter Moskaus geworden war. Alle Angeklagten mussten die ihnen im Voraus zugestellten Aussagen auswendig lernen und vor dem neu eingerichteten Staatsgericht vortragen. Slánský wurde der Spionage, des Landesverrats, der Sabotage und der Weitergabe militärischer Geheimnisse angeklagt. Zwar gestand er alles, doch das Geständnis wurde unter Folter erzwungen.

Der sogenannte „Slánský-Prozess“, einer der größten Schauprozesse im gesamten Ostblock, begann am 20. November 1952 und endete sieben Tage später mit elf Todesurteilen und drei lebenslangen Haftstrafen. Am 3. Dezember 1952 wurden die Verurteilten gehängt. Ihre Leichname wurden verbrannt und die Asche auf einem Feld außerhalb Prags verstreut.

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