Strengere Regeln für Massenkundgebungen

Demonstration

Schärfere Bedingungen sollen künftig für die Veranstaltung von Demonstrationen und Massenkundgebungen sowie für die Teilnahme daran gelten. Das Kabinett hat diesbezüglich am Montag einen entsprechenden vorläufigen Gesetzesentwurf gebilligt. Markéta Maurová berichtet.

Der neue Entwurf will die Bedingungen für die Veranstaltung von Kundgebungen und öffentlichen Aktionen präzisieren. Gleichzeitig sollen Sanktionen für deren Nichteinhaltung strenger werden.

Im Entwurf wird u.a. die Frist von 3 auf 5 Tage verlängert, in der eine Kundgebung bei den Behörden vorher angemeldet werden muss. Dies ist nicht notwendig, wenn die Veranstaltung nur für eine vorher abgegrenzte Gruppe von Teilnehmern bestimmt ist. Das Gesetz will auch weitere Veränderungen bringen. Regierungssprecher Libor Roucek dazu:

"Man will einer langfristigen und zweckgebundenen Blockierung von öffentlichen Plätzen vorbeugen, die Versammlungen anderer Personen unmöglich machen würde. Des Weiteren werden Gründe festgelegt, aus denen eine Versammlung verboten werden kann. Und das letzte Ziel ist die Abgrenzung des Tatbestands der Verstöße gegen das Versammlungsrecht und gleichzeitig eine Verschärfung der Sanktionen dafür."

Eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 10 Tausend Kronen soll künftig z.B. denjenigen Demonstranten drohen, die ihr Gesicht verhüllen und die Identifizierung ihrer Person verhindern.

Innenminister Stanislav Gross wurde beauftragt, bis zum 30. September eine Paragraphenfassung des Gesetzes vorzubereiten. Im Entwurf sollen auch einige Einwände in Betracht gezogen werden, die bereits erhoben wurden und u.a. kritisieren, dass die "Verhinderung der Identifizierung" nicht genau definiert werde.