Tschechen müssen keine Haft mehr für Dienst in fremder Armee befürchten
In Tschechien ist die Wehrpflicht seit dem 1. Januar dieses Jahres abgeschafft, die tschechischen Streitkräfte werden kontinuierlich zu einer modernen Berufsarmee ausgebaut. Analog zu diesem Schritt wurde auch eine Novelle im Armeegesetz vollzogen, anhand der kein Tscheche mehr das Gefängnis fürchten muss, wenn er in der Armee eines anderen NATO-Staates oder aber in der französischen Fremdenlegion dienen will. Was es mit dieser Novelle auf sich hat, dazu mehr von Lothar Martin.
"Der Dienst in der Armee eines anderen NATO-Staates ist schon keine Straftat mehr", wird Andrej Cirtek, der Pressesprecher des tschechischen Verteidigungsministeriums von der Nachrichtenagentur CTK zitiert. Bis zum Ende des vergangenen Jahres war das noch anders. Da drohten jedem Tschechen, der sich zu einer fremden Armee oder Polizei abgesetzt hatte, bis zu acht Jahre Gefängnis, im Falle der Bedrohung des Heimatlandes sogar bis zu zehn Jahre. Das war vor allem ein großes Problem für alle Tschechen, die als Söldner in der legendären französischen Fremdenlegion anheuern wollten. Bisher mussten nämlich alle Interessenten für eine Arbeit in einer ausländischen Armee oder der Fremdenlegion eine Ausnahmegenehmigung beim Präsidenten der Republik beantragen. Seit Beginn dieses Jahres aber müssen dies nur noch jene Interessenten tun, die in einer Armee außerhalb der NATO dienen wollen. Das Staatsoberhaupt konnte und kann dann auf Empfehlung des Innenministeriums und des Verteidigungsministeriums eine Entscheidung treffen. Dass die mögliche Zustimmung des Präsidenten hierbei keine formale Angelegenheit ist, bestätigte Andrej Cirtek:
"Es gibt nur ganz wenige Anträge, doch der Präsident überdenkt jeden einzelnen von ihnen. Denn es ist durchaus ungewöhnlich, dass ein Bürger der Tschechischen Republik in einer anderen Armee als der seines Heimatlandes dienen will."
Wie junge Tschechen nun also auf eigenen Wunsch auch in den anderen NATO-Staaten unter Waffen gestellt und in der Armee eines NATO-Landes dienen können, ist dieses Recht jetzt ebenso Ausländern vorbehalten, die der Tschechischen Armee beitreten wollen. Dies allerdings nur in der von Andrej Cirtek beschriebenen Ausnahmesituation:
"Das neue Verteidigungsgesetz, das seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, lässt es zu, dass auch Bürger anderer NATO-Staaten in der Tschechischen Armee kämpfen können. Allerdings nur im Falle eines Krieges oder der Bedrohung der Tschechischen Republik. Ein Berufssoldat der hiesigen Armee muss jedoch ein tschechischer Staatsbürger sein, das ist eine Grundvoraussetzung."
In der gegenwärtigen Zeit, wo der europäischen Integration insbesondere auf dem Arbeitsmarkt viele Befürchtungen und Vorurteile im Wege stehen, ist es schön zu wissen, dass sich die zumeist auch in der NATO vereinten Europäer zumindest im unerwünschten Kriegsfall sehr nahe stehen würden. Da dieser Fall aber unter allen Umständen auch weitere Jahrzehnte seit dem Trauma von 1945 ausbleiben soll, dürfte es inoffiziellen Angaben zufolge auch weiterhin dabei bleiben, dass wie derzeit rund 200 Tschechen in ausländischen Legionen dienen.