Tschechischer "Mein Kampf" - Herausgeber verurteilt

Eigentlich ist das Herausgeben von Büchern nicht strafbar, sondern eher eine ehrwürdige Tätigkeit, bereichern Bücher doch im Allgemeinen unser Kultur- und Bildungsgut. Handelt es sich bei dem veröffentlichten Werk allerdings um Hitlers "Mein Kampf" so sind oben genannte Attribute doch zumindest zweifelhaft. Deshalb kann der Herausgeber dieses Buches auch schon mal vor Gericht landen, wie jüngst in Tschechien geschehen. Mehr dazu von Olaf Barth.

Er habe "Mein Kampf" als historisches Dokument verlegt und es freue ihn, das es sein Zweck erfülle, da man es zum Studieren benütze, gab der angeklagte Verleger Michal Zitko vor Gericht zum Besten. Allein, die Argumente zogen nicht. Das Gericht um den Vorsitzenden Rudolf Sidlo folgte vielmehr der Argumentation der Staatsanwältin Ivona Horska, dass Zitko das berühmtberüchtigte Schriftstück allenfalls zum Zwecke seiner persönlichen Bereicherung herausgegeben hätte.

Die sozialwissenschaftliche Expertin von der Prager Karlsuniversität, Alena Miskova, fügte noch hinzu, "nur mit einem historischen Kommentar kann das Buch wirklich niemandem schaden." Der auch von anderen Historikern verlangte kritische Kommentar, der Hitlers Schriften in den richtigen Kontext setzen soll, fehlt jedoch in Zitkos Exemplaren.

So verurteilte das Gericht den Herausgeber am Montag zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe, die für eine Zeit von 5 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird und einer Geldbuße von 2 Millionen Kronen (etwa 110 000 Mark). Das Gericht begründete in seinem Urteilsspruch, Zitko habe sich der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, wenn auch nicht bewusst, so doch schuldig gemacht.

"Mein Kampf" propagiere Faschismus und Antisemitismus in so schlimmer Form, wie kein anderes Werk und das Buch riefe eindeutig zum Hass auf andere Rassen und Volkszugehörigkeiten auf, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.

Zitkos Verteidiger kündigte eine Berufung gegen das Urteil an. Der Verurteilte selbst kommentierte, die Gerichtsentscheidung sei Ergebnis von Vorverurteilungen. Bereits im Juni hatte er den Prozess und die damit verbundene polizeiliche Sicherstellung der erschienenen Bücher "als Durchsetzung staatlicher Willkür" bezeichnet und hinzugefügt, auf diese Weise entstehe ein Index verbotener Bücher.

Obwohl die tschechische Polizei gleich nach der Anklageerhebung mit der Konfiszierung der Hetzschrift begann, gelang es ihr bis heute lediglich 12 500 der insgesamt 106 000 in Umlauf gebrachten Exemplare sicherzustellen.

Offen bleibt zum Schluss also die Frage, was wohl die Käufer der anderen gut 90.000 "Mein Kampf" Bücher zu dem Gerichtsurteil und seiner Begründung meinen!!!

Autor: Olaf Barth
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