"Mein Kampf"- Herausgeber erneut schuldig gesprochen

Mein Kampf

Von Jitka Mladkova.

Nach etwa einem Jahr hat der Herausgeber der tschechischen Version von Hitlers "Mein Kampf", Michal Zitko, erneut vor einem Gericht gestanden, um bereits zum zweiten Mal dasselbe Verdikt zu hören. Wie bereits im Dezember 2000 wurde er auch diesmal schuldig gesprochen - wegen, wie es hieß, der Unterstützung bzw. Propagierung verfassungsfeindlicher Bewegungen, die auf die Unterdrückung der Menscherechte und Freiheiten ausgerichtet sind.

Diese erste tschechische Übersetzung von Mein Kampf erschien in einer Auflage von 106 tausend Exemplaren im März 2000 in Zitkos eigenem Verlag "Otakar II" - ohne erläuternden Kommentar und ohne ein Vorwort mit einordnendem Hintergrund. Gerade diese Tatsache wurde dem Herausgeber, der das umstrittene Werk als "reine Quellenliteratur" verstanden wissen möchte, zur Last gelegt. Beim ersten sowie beim zweiten Gerichtsverfahren blieb auch das Urteil unverändert: drei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldbusse von zwei Millionen Kronen, das sind umgerechnet rund 111 tausend Mark. Hinzu kommt noch, dass er sich zwei Mal im Jahr beim zuständigen Gericht melden muss, um nachzuweisen, dass er ein "ordentliches Leben" führe. Auch die Reaktion des Verurteilten war gleich: Er hat an Ort und Stelle eine Berufung gegen das Urteil eingereicht! Und nicht nur das. Zitko will sich diesmal an den internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wenden. Denn - so seine Argumentation - der Richterspruch sei "auf Bestellung" tschechischer Behörden" erfolgt. "Es ist leichter" - so Zitko wörtlich - "Verleger zu verfolgen, denn diese verteidigen sich nicht mit einem Baseballschläger in der Hand." Damit beschuldigte der Mein - Kampf -Herausgeber indirekt die offiziellen Stellen mit Innenminister Stanislav Gross an der Spitze, in ihrem Kampf gegen die Rechtsradikalen versagt zu haben.

Sein Verteidiger und renommierter Rechtsanwalt Tomas Sokol berief sich in seiner Abschlussrede auf die Aussage einer Zeugin (und zugleich) - Historikerin, die vor dem Gericht u.a. argumentierte: das behandelte Buch könnte - Zitat: "hypothetisch nur kleine Inseln geistig schutzloser Menschen beeinflussen".

Der Richter widersprach und stellte abschließend fest, Mein Kampf rufe ganz ohne Zweifel zu Rassenhass auf. Die Tatsache, ob das Buch eine Menschengruppe beeinflusst habe oder nicht, sei aus der Sicht des Gesetzes irrelevant. Wesentlich ist, dass es einen Einfluss hätte haben können!