Über Pilip und Bubenik Haft verhängt

Die auf Kuba inhaftierten tschechischen Bürger Ivan Pilip und Jan Bubenik werden noch 60 Tage, eventuell sogar ein halbes Jahr im kubanischen Gefängnis verbringen müssen. Über die Entscheidung des kubanischen Staatsanwalts und über die neueste Entwicklung berichtet Markéta Maurová.

Der tschechische Abgeordnete Ivan Pilip und der tschechische Bürger Jan Bubenik wurden am 12. Januar auf Kuba inhaftiert. Die kubanischen Ämter gaben ein Treffen mit dortigen Dissidenten als Ursache an. Es wurde bekannt gegeben, die Tschechen hätten die Unabhängigkeit des kubanischen Staates geschmälert und gegen die Gesellschaftsordnung verstoßen. An diesem Dienstag wurde den beiden Inhaftierten die Entscheidung des kubanischen Chefanklägers offiziell mitgeteilt. Er verhängte eine Haftanordnung gegen sie, was bedeutet, dass sie weitere 60 Tage im Gefängnis verbleiben müssen. Sollten die Vorbereitungen zu einem Gerichtsverfahren bis dahin noch nicht abgeschlossen sein, könnte sich der Termin um bis zu sechs Monate verschieben, informierte das tschechische Außenministerium. Pilip und Bubenik sollen wegen der "Taten gegen die Sicherheit des Staates und Zusammenkunft mit Anderen mit dem Ziel, einen Aufstand herbeizuführen" vor Gericht gestellt werden. Für diese Straftaten droht auf Kuba eine Haftstrafe von 10 bis 20 Jahren.

Mittel und Wege den Inhaftierten zu helfen, suchen weiterhin sowohl tschechische als auch ausländische Politiker und Diplomaten. In die diplomatische Bemühung um deren Freilassung hat sich am Montag auch die Europäische Union eingeschaltet. Die schwedische Außenministerin Anna Lindh bat in einem Brief im Namen der EU die kubanische Regierung, die beiden Häftlinge zu entlassen. Für die Freilassung des tschechischen Abgeordneten sprach sich auch der Vorsitzende der Parlamentsversammlung des Europa-Rates, Lord Russel-Johnston, aus. Auf einer Pressekonferenz in Strassburg führte er an - es sei nicht normal, wenn ein Abgeordneter und ehemaliger Minister seine Botschaft nicht kontaktieren dürfe. Die mexikanische Regierung erwägt die Möglichkeit, auf die Bitte des tschechischen Außenministers zu reagieren und als Vermittler in den Verhandlungen zwischen Tschechien und Kuba tätig zu sein.

Unklarheiten gibt es in Bezug auf die Abreise einer tschechischen Abgeordnetendelegation nach Havanna. Alle beteiligten Abgeordneten erhielten zwar kubanische Visen, weiteren Mitgliedern der Delegation wurde das Visum jedoch nicht erteilt. Wie die Vizevorsitzende des Abgeordnetenhauses, Petra Buzkova, die an der Spitze der Delegation stehen soll, dazu sagte, könne die Reise erst dann von Nutzen sein, wenn die kubanische Seite die Inhaftierung klar begründe, die Beschuldigung eindeutig formuliere und der Delegation ein Verhandlungsprogramm über die Freilassung der beiden Inhaftierten vorschlage.