Vaclav Havel feierte einen weiteren Sieg vor dem Verfassungsgericht

Vaclav Havel

Von Jitka Mladkova.

Zwei Kontrahenten haben sich am Mittwoch vor dem Verfassungsgericht mit Sitz in Brno/Brünn getroffen: Staatspräsident Vaclav Havel und die tschechische Regierung in Vertretung ihres Vize-Premiers Pavel Rychetsky. Auf Initiative des letzteren entschieden 14 Richter des Verfassungsgerichtes über das Ausmaß der Kompetenzen der Regierung und des Parlaments in Fragen der Zentralbank.

Im Prinzip ging es darum, dass die Regierung über das Recht ihres Vorsitzenden zu verfügen glaubte, einen neuen Zentralbankgouverneur und seine Vertreter ebenso bestätigen zu können wie der Staatspräsident. Der ganze Streit entstand, als der Präsident im November 2000 Zdenek Tuma zum neuen Gouverneur und Ludek Niedermayer zum Vize-Guverneur der Zentralbank ernannt hatte. Das Kabinett Zeman qualifizierte damals das Vorgehen des Präsidenten als gesetzwidrig und legte im Dezember 2000 eine Beschwerde beim Verfassungsgericht ein. Vaclav Havel legte am Mittwoch seine Einstellung in einer ausführlichen Rede dar und wies dabei u.a. auf die Tatsache hin, dass die Regierung nur gegen Tuma und Niedermayer protestiert hatte, nicht aber gegen den zweiten stellvertretenden Gouverneur.

Pavel Rychetsky verteidigte die Forderung des Kabinetts nach einer Kontersignatur der Ernennung des Zentralbankgouverneurs und seiner Vertreter durch den Premier, um - wie es wörtlich hieß -"Gültigkeit und Reife" einer solchen Entscheidung zu bestätigen. Die Mehrheit des Richterplenums des Verfassungsgerichtes gab letztendlich Präsiden Havel recht und bezeichnete sein Vorgehen als regulär. Damit konnte Havel bereits seinen vierten Sieg bei der Behandlung einer Angelegenheit durch das Verfassungsgericht feiern. Die vorausgegagenen Streitfragen, wegen derer der tschechische Präsident in seinem Kampf gegen das Parlament bzw. die Regierung zu Felde zog, bezogen sich auf mehrere Gesetze, wie z.B. das Wahlgesetz, das Gesetz über politische Parteien, das Gesetz über die Nationalbank oder das Gesetz über das Oberste Kontrollamt. Auf den jüngsten Befund? Des Verfassungsgerichts reagierte Premier Milos Zeman kurz und bündig: das Kabinett werde ihn respektieren.

Vizepremier Pavel Rychetsky brachte es auf die folgende Formel:

"Ohne eine Verfassungsänderung ist es nicht möglich, das bisher gültige Prinzip ohne Kontersignierung des Premiers zu ändern."

Rychetsky fügte hinzu, auch eine andere Verfassungsänderung als die vom Kabinett bereits vorgelegte Euronovelle habe bis zur Wahl 2002 wenig Chancen. Und Präsident Havel? Der war offensichtlich zufrieden. Dem Tschechischen Rundfunk sagte er:

"Das Verfassungsgericht ist tatsächlich eine unabhängige Institution, die offensichtlich auch gegen eine eventuelle politische Druckausübung immun ist."