Verschuldung im Kindesalter: Weniger Pfändungen, aber noch keine Lösung des Problems

Sie können noch nicht einmal lesen und schreiben und haben bereits den Gerichtsvollzieher am Hals. Die Verschuldung von Kindern ist in Tschechien ein lang anhaltendes Problem. Pfändungen werden oft mit einer fragwürdigen rechtlichen Begründung angeordnet.

Illustrationsfoto: Herney Gómez,  Pixabay,  CC0 1.0 DEED

In Tschechien sind aktuell 2252 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von Pfändungen betroffen. In etwa 65 Prozent der Fälle geht es um Kleinstbeträge von weniger als 2000 Kronen (79 Euro). Nur von etwa acht Prozent der jungen Schuldner fordert der Gerichtsvollzieher 20.000 Kronen (790 Euro) und mehr ein.

Dies geht aus den Statistiken der tschechischen Gerichtsvollzieherkammer hervor. Sie wurde angefertigt auf Gesuch des Psychologischen Instituts bei der Akademie der Wissenschaften. Nach Ansicht der Experten haben Pfändungen ernsthafte Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern. Daniel Hůle ist Schuldenexperte bei der NGO „Člověk v tísni“ (Mensch in Not). Er erläuterte in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks, wie Kinder ohne eigenes Verschulden ins Minus geraten:

Daniel Hůle | Foto: Luboš Vedral,  Tschechischer Rundfunk

„Einerseits sind es Rückstände bei den Müllgebühren, die Eltern nicht für ihr gemeldetes Kind begleichen. Diese fallen bereits ab der Geburt eines Kindes an. Das kann also bedeuten, dass schon ein Zweijähriger verschuldet ist, wenn die Eltern nicht zahlen. Dies wird zwar seit 2015 gesetzlich verhindert. Aber die zuvor auf diese Weise entstandenen Schulden belasten heute immer noch mehrere Zehntausend Kinder.“

Ebenso schnell kommen Minussummen für das Schwarzfahren zusammen. Denn laut Hůle müssten gerade Kinder aus armen Haushalten Spezialschulen an eher abgelegenen Orten besuchen und dafür die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Kommen die Eltern aber nicht für die Fahrkarte oder das Monatsticket auf, entstehen daraus eben die Schulden von bis zu 2000 Kronen.

Illustrationsfoto: Rachel Gardner,  Flickr,  CC BY-NC-ND 2.0

Auch für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte bleiben Eltern häufig die Gebühren schuldig. „Člověk v tisní“ habe mehrfach die Streichung solcher Rückstände zumindest in den staatlichen Unikliniken gefordert, so Hůle:

„Das Vorgehen des Gesundheitsministeriums ist mir ehrlich gesagt unbegreiflich. Wir haben das Ressort wiederholt aufgefordert, bei den Unikliniken Abhilfe zu schaffen und die Schuldenproblematik zu lösen. Denn in den allermeisten Fällen handelt es sich um ungesetzliche Pfändungen. In einzelnen Fällen können wir diese zwar stoppen, aber wir haben keinen Einblick in die gesamten Schuldenstände. Das heißt, dass hier die Amtsmacht eingreifen muss. Eine Schuldenamnestie bei der Allgemeinen Krankenversicherung wird aber derzeit vom Gesundheitsministerium eher blockiert, als dass es das Problem löst. Da kann ich nur mit dem Daumen nach unten zeigen.“

Immerhin trat in Tschechien im Juli eine Gesetzesnovelle in Kraft, die Kinder vor dem Besuch eines Gerichtsvollziehers besser schützen soll. Deren Effekt käme aber erst in den kommenden Jahren zu tragen, betont Hůle:

Illustrationsfoto: Magnus Halsnes,  Flickr,  CC BY-NC 2.0

„Denn die Novelle setzt klare Grenzen dafür, wann es zu Pfändungen bei Kindern kommen kann. Sie regelt aber nicht die Entstehung von Schulden. Zwar schafft sie Möglichkeiten für die Gläubiger, alle Schulden komplett abzuschreiben, ohne eine Verfolgung befürchten zu müssen wegen des Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes. Leider wird dies aber nicht umgesetzt – nicht flächendeckend und nur sehr mühsam auf individueller Ebene.“

Noch vor zwei Jahren waren hierzulande etwa 3500 Kinder von Pfändungen betroffen, inzwischen ist die Zahl um ein Drittel zurückgegangen. Hůle würdigt den positiven Trend, fügt aber hinzu:

Illustrationsfoto: Michal Polášek,  Tschechischer Rundfunk

„Er ist allerdings keine Folge davon, dass die bereits eröffneten Pfändungsverfahren neu geregelt würden. Diese werden nämlich alle abgeschlossen. Aber es werden keine neuen aufgenommen, zumindest nicht im Falle von Kindern bis 15 Jahre. Der Großteil der städtischen Verkehrsbetriebe ist nämlich dazu übergegangen, die Fahrtkosten erst für ältere Kinder zu erheben, also ab 10 oder sogar erst ab 15 Jahre.“

Damit werden zumindest Grundschüler vor dieser möglichen Schuldenfalle geschützt. Andere Risiken bleiben aber weiterhin bestehen und erschweren den Betroffenen den Eintritt ins Erwachsenenalter. Laut Lenka Kollerová vom Psychologischen Institut der Akademie der Wissenschaften sind es nicht nur Depressionen, Angstzustände oder Unsicherheitsgefühle, die vermehrt bei den jungen Schuldnern zu beobachten sind. Auch ihre Einstellung zur Arbeit oder die Bereitschaft, gesellschaftliche Normen einzuhalten, werde negativ beeinflusst.

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