Vor 150 Jahren: Die erste standesamtliche Trauung in Böhmen

Illustrationsfoto: Martin Franta, Archiv von Charlotta Tichá / Nationalmuseum in Prag, CC BY 4.0

Ein Gesetzesbeschluss vom 5. März 1871 machte die erste standesamtliche Trauung im Altstädter Rathaus in Prag möglich. Bis dahin konnte nur kirchlich geheiratet werden.

Jan van Eyck: Die Arnolfini-Hochzeit  (Quelle: Archiv von National Gallery in London,  Wikimedia Commons,  CC0)

Eheschließungen wurden im mittelalterlichen Europa für gewöhnlich vom Priester durch eine religiöse Zeremonie in der Kirche vollzogen. Ein Paar konnte sich aber auch das Eheversprechen im privaten Rahmen geben, sofern Zeugen anwesend waren. Strengere Vorgaben wurden durch das Konzil von Trient (1545-1563) eingeführt. Demnach konnte die Trauung nur noch durch einen Pfarrer und mit zwei Zeugen in der Kirche stattfinden. Ab dem 18. Jahrhundert gingen die Zuständigkeiten aber langsam in die weltliche Sphäre über, und das nicht nur in protestantischen Ländern. In Frankreich etwa waren standesamtliche Trauungen schon seit 1787 möglich.

Illustrationsfoto: Archiv von Mallala Museum,  Flickr,  CC BY-NC 2.0

Kurz nach der Bildung der Tschechoslowakischen Republik wurde 1919 ein Gesetz eingeführt, das eine zivile Zeremonie neben der kirchlichen erlaubte. Als eheuntauglich wurden dabei „schwachsinnige Personen“ bestimmt sowie Menschen, die jünger als 14 Jahre oder auch impotent waren. Die Ehe war zudem Verwandten bis zum vierten Grade oder Verschwägerten verboten. Eine Ehe galt des Weiteren als ungültig, wenn sie aus Angst geschlossen wurde oder aus Vortäuschung einer Schwangerschaft durch die Braut.

Illustrationsfoto: Eric Minbiole,  Flickr,  CC BY-NC 2.0

Zu Zeiten der kommunistischen Herrschaft galt wiederum ein Gesetz zum Familienrecht, das die standesamtliche Eheschließung als obligatorisch einführte. Dies wurde nach der Samtenen Revolution im Jahr 1992 aufgehoben. Seitdem sind hierzulande wieder beide Formen der Trauung, die zivile und die kirchliche, gleichsam möglich.

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