Zwangsarbeiter-Entschädigung

Zum Anhören des folgenden Beitrags im Format Real audio klicken Sie bitte hier: Das Thema Zwangsarbeiter-Entschädigung ist derzeit im tschechisch-deutschen Verhältnis wieder hochaktuell. Auch in den Beziehungen der Tschechischen Republik zu ihrem südlichen Nachbarn Österreich ist man noch dabei die Vergangenheit aufzuarbeiten. Ein Bericht von Olaf Barth.

Im Rahmen des österreichisch- tschechischen Außenministertreffens vergangene Woche in Wien gab es auch eine Konferenz der Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit. Jiri Sitler, der Leiter der Sektion "Entschädigungsfragen" im tschechischen Außenministerium, der daran teilnahm, berichtet:

"Der Sinn ist, dass diese Arbeitsgruppe den Ministerien als Ergebnis dieser Arbeit aus mehreren Konferenzen Vorschläge unterbreiten sollen, wie man die eventuellen Probleme lösen kann."

"Es wäre eine Möglichkeit, dass man vielleicht am Ende eine gemeinsame Erklärung abgibt, wo sich beide Seiten irgendwie dann zu gewissen Sachen der Vergangenheit äußern. Die österreichische Seite also zur österreichischen Beteiligung an der NS-Zeit und die tschechische Seite zum Thema Vertreibung - und das war eigentlich das Thema."

Am kommenden Mittwoch wird in Berlin eine außerordentliche Kuratoriumssitzung der Stiftung zur Zwangsarbeiterentschädigung stattfinden, an der auf tschechischer Seite auch Jiri Sitler teilnehmen wird:

"Wir haben gemeinsam mit unseren polnischen Kollegen eine Sondersitzung beantragt und es haben sich uns dann andere Staaten Ost- und Mitteleuropas aber auch einige Fraktionen des Bundestages angeschlossen - die FDP, die Grünen und die PDS. Es hat uns auch die "Jewish Claims Conference" unterstützt. Es geht darum, dass es zu Problemen mit den Auszahlungen gekommen ist, weil durch die mangelnde Rechtssicherheit und auch dadurch, dass es keinen Beschluss des Bundestages dazu gibt, es zu keinen Auszahlungen kommen kann. Es geht darum, dass die Stiftung jetzt nicht nur passiv zusieht, sondern, dass man sich jetzt als Kuratorium trifft, dass man überhaupt bespricht, was man ohne Bundestag unternehmen kann, was rechtlich zulässig ist und wir glauben, dass man somit zumindest die sog. Zustiftungen, also die Zuwendungen von Dritten, nicht vom Staat und nicht von den Unternehmen, auszahlen kann. Es ist keine große Summe, es sind nur 18 Millionen DM, aber immerhin, man könnte einem kleinen Teil der am meisten Betroffenen unmittelbar helfen. Und dann sollte auch die Frage erörtert werden, ob man sich nicht an den Bundestag wendet, an die Abgeordneten, mit Vorschlägen zur Gesetzesänderung, in dem Sinne das, die Fragen der Zwangsarbeiter, die Vermögensfragen entkoppelt werden, damit man jetzt vielleicht schon bei dem Thema Zwangsarbeit Rechtssicherheit feststellen und mit Auszahlungen anfangen kann und das Thema der Vermögensfragen dann erst später löst."

Dieses Zusammentreffen werden wir für Sie verfolgen und Sie im Laufe der Woche ausführlich darüber informieren.

Autor: Olaf Barth
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