4.000 Stimmen für einen toten Kandidaten: In Havirov müssen die Wahlen wiederholt werden

Die Kommunalwahlen in der nordmährischen Stadt Havirov müssen wiederholt werden. Das Wahlresultat vom Oktober ist ungültig, da ein toter Kandidat aufgestellt worden war, entschied das zuständige Gericht.

Das Landkreisgericht in Ostrava befasste sich mit mehreren Klagen, die den Verlauf der Kommunalwahlen in Frage gestellt hatten. Drei Klagen, die die Wahlen in Havirov betrafen, waren erfolgreich. Das Gericht beschloss am Montag, dass die dortige Abstimmung ungültig war. Martin Balsan, dessen Name als zweiter auf der sozialdemokratischen Kandidatenliste stand, war zum Zeitpunkt der Wahlen bereits einige Wochen tot. Der stellvertretende Oberbürgermeister war im September während einer Stadtratssitzung erschossen worden. Der Täter, der ehemalige Chef der Technischen Dienste von Havirov, beging danach Selbstmord. Der ermordete Politiker bekam von den Wählern mehr als 4.000 Stimmen. Richterin Monika Javorova erklärte, dass das Wahlgesetz keine neue Stimmenzählung ermögliche, die den Fehler beheben würde. Die einzige Möglichkeit sind der Richterin zufolge daher neue Kommunalwahlen:

Havirov
"Wenn auf der Kandidatenliste der Sozialdemokraten ein toter Kandidat stand, war dieser Kandidat nicht wählbar. Die für ihn abgegebenen Stimmen sollten von den Wahlbezirkskommissionen gar nicht mitgezählt werden. Einige haben diese Stimmen aber mit ein berechnet, einige bereits nicht mehr. Die Kommissionen waren nicht einheitlich. Der tote Kandidat hat so viele Stimmen bekommen, dass sie für die Wahl in den Stadtrat gereicht hätten und er somit quasi gewählt wurde. Und dies halten wir für ausgeschlossen."

Den Termin für neue Kommunalwahlen in Havirov soll das Innenministerium jetzt binnen dreißig Tage bekannt geben.

Die Vertreter der Sozialdemokraten (CSSD) in Havirov wehren sich gegen das Gerichtsurteil und halten ihm entgegen, dass es ihnen vor den Wahlen unpassend erschien, den Namen des Ermordeten von der Kandidatenliste zu streichen. Das Innenministerium habe damals keine Gesetzwidrigkeiten an diesem Vorgehen erkannt, so die Argumentation der Sozialdemokraten. Zu dem Fehler kam es jedoch dem Gericht zufolge erst in den einzelnen Wahlkommissionen, die die für den verstorbenen Kandidaten abgegebenen Stimmen nicht hätten mit zählen sollen. Die 80.000 Bewohner zählende Stadt hat nun ernsthafte Probleme zu lösen: Sie konnte beispielsweise bislang keinen Haushaltsentwurf billigen, da dieser erst von einem neu gewählten Stadtrat verabschiedet werden muss.