Abgeordnetenhaus billigt Steueränderungen

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Das Abgeordnetenhaus hat am Freitag ein Paket von Steueränderungen gebilligt. Dazu gehören Steuererleichterungen für Eltern. Nicht aufgenommen wurden Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht.

Steuererleichterungen für Familien

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Tschechische Eltern mit zwei oder mehr Kindern dürfen sich wahrscheinlich schon bald über Steuererleichterungen freuen. Ab dem zweiten Kind sollen sie 2400 Kronen (89 Euro) und ab dem dritten Kind 3600 Kronen (133 Euro) an Steuern zusätzlich einsparen können. Die Höhe der gesamten Steuererleichterungen für Eltern bleibt bei einem Kind bei 13.404 Kronen (496 Euro). Beim zweiten steigen sie auf 19.404 Kronen (719 Euro) und beim dritten Kind auf 24.204 Kronen (896 Euro) pro Jahr.

Keine Ausnahmen in Registrierkassenpflicht

Abgestimmt wurde auch über Änderungen an der Registrierkassenpflicht. Dabei wurden Vorschläge von Finanzminister Andrej Babiš (Partei Ano) und den Christdemokraten zurückgewiesen. Babiš wollte Einkäufe in Online-Shops und Gewerbetreibende, die eine Steuerpauschale zahlen, von der Registrierkassenpflicht befreien. Die Christdemokraten hatten unter anderem vorgeschlagen, die Pflicht für Unternehmer mit einem Einkommen unter 414.000 Kronen (15.333 Euro) pro Jahr aufzuheben. Nachdem ihr Antrag abgelehnt wurde, kündigten die Christdemokraten an, in der laufenden beziehungsweise in der kommenden Legislaturperiode weiter für die Änderungen zu kämpfen. Abgelehnt wurden auch Vorschläge der Opposition zur kompletten Aufhebung der Registrierkassenpflicht.

Limit für Ausgabenpauschale

Gebilligt wurde zudem ein Entwurf des Haushaltsausschusses, der jene Gewerbetreibende betrifft, die bei der Steuerberechnung eine Ausgabenpauschale geltend machen. Das Obergrenze dafür wurde nun von zwei Millionen Kronen (74.074 Euro) auf eine Million Kronen (37.037 Euro) herabgesetzt.

Unverändert bleibt der Solidaritätssteuerabzug in Höhe von sieben Prozent, den Personen mit Monatseinkommen über 100.000 Kronen (3704 Euro) bezahlen. Die Abgeordneten lehnten die Vorschläge der konservativen Opposition ab, den „Soli“ aufzuheben, und genauso den Vorschlag, die Zahl der Mehrwertsteuersätze von drei auf zwei zu reduzieren.

Das Steuerpaket muss noch vom Senat gebilligt und von Staatspräsident Miloš Zeman unterzeichnet werden. Es soll zum 1. April in Kraft treten.