Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Tschechien und Deutschland
Am 1. September ist zwischen der Tschechischen Republik und Deutschland ein Abkommen in Kraft getreten, dass die soziale Sicherheit für Bürger beider Länder sicherstellt. Dagmar Keberlova berichtet.
"Grundlegende Vorteile gibt es zwei. Dieses Abkommen regelt die Sozialversicherung von migrierenden Angestellten sowohl in der Tschechischen Republik als auch in Deutschland. Ein zweiter Vorteil ist, dass das Abkommen die doppelte Versicherung abschafft. Konkret bedeutet dies, dass versicherte Tschechen in Deutschland Anspruch auf medizinische Hilfe, Krankengeld und Rente haben, so wie es den deutschen Richtlinien entspricht. Dasselbe steht den Deutschen in der Tschechischen Republik laut tschechischen Richtlinien zu."
Das Abkommen gewährleistet den Angestellten, dass sie die Kranken- und Sozialversicherung gewöhnlich in dem Staat zahlen werden, in dem sie leben und arbeiten, fügt Pressesprecherin Sandova weiter . Dem Vertrag zufolge wird noch dazu die Zeit, die man in dem anderen Staat gearbeitet hat, in die Zeit anrechnet, die man braucht, um die Rente zu bekommen. Ein ganz großer Vorteil bestünde darin, dass bei der Bewertung der Ansprüche auf Rente die Zeiten, in denen die Versicherungen in Tschechien und in Deutschland liefen, zusammengerechnet werden. Für die Zeit, die Tschechen in Deutschland gearbeitet haben, können sie also nach deutschen Vorschriften Rente beziehen.
Ähnliche Verträge hat die Tschechische Republik in der Vergangenheit mit Frankreich, der Schweiz und Österreich und Luxemburg abgeschlossen.