Auch Richter ohne akademischen Titel dürfen Recht sprechen

Der Skandal an der Pilsener Jura-Fakultät macht weiter Schlagzeilen. Vor einigen Monaten war ans Licht gekommen, dass dort Magister- und Doktortitel zum Teil unrechtmäßig vergeben wurden. So sollen einige Studenten ihr Studium in wenigen Monaten absolviert haben. Einige von ihnen sind mittlerweile auch in hohen Funktionen im Justizwesen tätig, etwa als Richter. Und die dürfen offenbar auch weiterhin Gerichtsurteile fällen. Das geht jedenfalls aus einer Analyse des Justizministeriums hervor. Till Janzer hat darüber mit Patrick Gschwend das folgende Gespräch geführt.

Patrick, wie kann es sein, dass ein Richter mit einem unrechtmäßig erworbenen Uni-Abschluss weiterhin Recht sprechen darf?

„Zunächst einmal trägt ein solcher Richter ja noch seinen akademischen Titel, sei das ein Magister- oder ein Doktortitel. Erst müsste ihm nachgewiesen werden, diesen Titel durch Betrug erworben zu haben, und dann müsste ihm dieser Titel abgenommen werden. Die Titel könnten das Bildungs- oder das Innenministerium aberkennen. Manche Juristen behaupten, dies könnten auch die Hochschulen, an denen der Abschluss gemacht wurde.“

Nehmen wir an, einem Richter würde schließlich sein akademischer Titel aberkannt. Dann müsste er doch eigentlich auch sein Richteramt aufgeben, oder nicht?

„Eben nicht. Das ist die zweite Sache, die eindeutig aus der Analyse des Justizministeriums hervorgeht. Denn im Gesetz stehe dazu, dass jemandem, dem die Vorraussetzungen – sprich der akademische Titel – für ein Richteramt oder auch das eines Staatsanwalts aberkannt werden, nicht automatisch auch sein Amt verliert. Justizministerin Daniela Kovářová hat aber bereits angekündigt, Disziplinarverfahren gegen Personen einzuleiten, bei denen sich der Verdacht auf einen unrechtmäßigen Erwerb eines Titels bestätigt. Und erst am Ende eines solchen Verfahrens könnte dann die Abberufung des entsprechenden Richters stehen.“

Nun haben solche Richter ja auch Urteile gefällt. Gelten die auch weiterhin?

„Ja, aus Gründen der Rechtssicherheit sollen diese Urteile auch weiterhin gelten, hieß es aus dem Justizministerium.“