Aufenthaltsbestimmungen in Tschechien werden ab 1. Mai vereinfacht
Ab dem 1. Mai, dem magischen Datum der größten EU-Erweiterung in der Geschichte der Union, wird es in Tschechien auch zu wesentlichen Vereinfachungen beim Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung oder der Erlangung eines Visums kommen. Lothar Martin hat die wesentlichen Veränderungen für Sie zusammengefasst.
"Für EU-Bürger gelten ab dem 1. Mai dieses Jahres vereinfachte Bedingungen zur Erlangung einer vorübergehenden oder einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Neben dem Antrag auf zum Beispiel eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung muss der EU-Bürger nur noch sein Reisedokument nebst einem Passfoto und einer Beglaubigung vorlegen, anhand der dokumentiert wird, dass er sozial versichert ist. Des Weiteren muss er den Zweck angeben und nachweisen, aufgrund dessen er sich in Tschechien längerfristig aufhalten will, und er muss eine schriftliche Ehrenerklärung abgeben, dass er keine soziale Unterstützung aus dem staatlichen Sozialsystem beantragen wird. Das einzige Dokument, welches er besorgen muss, ist also der Nachweis des Zwecks seines Aufenthalts. Alle anderen Dokumente hat er bereits zur Hand."
Der Aufenthaltszweck spielt natürlich auch eine nicht unbedeutende Rolle zur Erlangung einer Daueraufenthaltsgenehmigung. Bei der so genannten Familienzusammenführung - ein Ehepartner besitzt die tschechische Staatsbürgerschaft, der zweite die eines anderen EU-Staates - wird sie in der Regel sofort erteilt. Aber auch in anderen Fällen hat man die Möglichkeit, sie relativ schnell zu erlangen, wie mir Miloslav Smetana versicherte:
"Die zweckbestimmten Begründungen nach denen die Erlaubnis zu einem Daueraufenthalt erteilt wird, sind im Gesetz festgehalten und sie stimmen auch mit den EU-Richtlinien überein. Ein Beispiel: Falls ein EU-Bürger drei Jahre lang in der Tschechischen Republik arbeiten wird und dann nachweisen kann, hier auch drei Jahre lang ununterbrochen gelebt und gearbeitet zu haben, dann hat er das Recht, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen."
Die Bürger aus den meisten Nicht-EU-Staaten benötigen ab dem 1. Mai zum Transit bzw. zum Aufenthalt in Tschechien ein Visum in der jeweiligen Kategorie ihres Reisezwecks. Dabei wird zwischen den Visa der Kategorien A, B, C und D unterschieden.