Außerordentliche Haftstrafen für die Brandstifter von Vítkov
Im April des Vorjahres steckten vier junge Rechtsextreme das Haus einer Roma-Familie in Vítkov bei Opava / Troppau in Brand. Drei Menschen wurden dabei verletzt, darunter die zweijährige Natálka, die mit schwersten Verbrennungen monatelang im Krankenhaus lag und ihr Leben lang an den Folgen des Attentats zu leiden haben wird. Vier Monate später konnte die Polizei im Zusammenhang mit dem Anschlag zwölf Verdächtige aus der Neonazi-Szene festnehmen und unter ihnen schließlich die vier Brandstifter identifizieren. Am Mittwochvormittag ist in Ostrava / Ostrau das Urteil gefallen.
„Im Namen der Republik hat das Kreisgericht Ostrava (…) entschieden: Jaromír Lukeš, David Vaculík, Ivo Müller und Václav Cojocaru (…) werden für schuldig erkannt, das Haus der Geschädigten mit Brandflaschen angezündet und völlig zerstört zu haben. Den Tod der Bewohner haben sie dabei nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern gezielt geplant. Dadurch haben sie sich des gemeinschaftlichen Mordversuchs und der gemeinschaftlich begangenen Sachbeschädigung schuldig gemacht. Bei ihrer Tat haben sie besonders brutal und aus rassistischen Motiven gehandelt.“
Lukeš, Vaculík und Müller müssen dafür 22 Jahre ins Gefängnis, Cojocaru, der erst im letzten Augeblick zu den übrigen Tätern stieß, wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Alle vier der 20- bis 25-jährigen Täter müssen ihre Gefängnisstrafen unter verschärften Bedingungen und strengster Bewachung verbüßen.Staatsanwältin Brigita Bílková hat sich nach dem Urteil zwar Bedenkzeit erbeten, zeigte sich gegenüber dem Tschechischen Rundfunk aber zufrieden mit dem Richterspruch:
„Das ist ein Fall, der weit über das Ausmaß gewöhnlicher Straftaten hinausgeht. Es freut mich, dass das Gericht dieser Auffassung gefolgt ist. Ich glaube zwar nicht, dass dadurch jetzt die rassistischen Äußerungen verstummen werden, dennoch denke ich, dass das Urteil aus Gründen der Generalprävention ein wichtiges Signal ist.“Ladislav Myšák, der Verteidiger eines der Verurteilten, hält das Urteil hingegen für nicht angemessen:
„Ich weiß nicht, ob allen Beteiligten klar ist, dass es sich bei dem Urteil um nichts anderes als die soziale Hinrichtung dieser Jungs handelt. Deshalb wird mein Klient auf jeden Fall Berufung einlegen. Ich bin auch sehr gespannt auf die Urteilsbegründung. Meine Meinung dazu werde ich dann im Berufungsverfahren äußern.“
Auch die übrigen Verurteilten haben gegen das Urteil des Kreisgerichts in Ostrava / Ostrau Berufung eingelegt. Der Fall wird nun in nächster Instanz vor dem Obergericht in Olomouc / Olmütz verhandelt.