Beispiel Bürokratie: die Ausländerpolizei
Bürokratie ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ist sie für eine reibungslose Verwaltung unerlässlich und doch ist sie so oft einfach nur lästig. Oliver Engelhardt schildert im folgenden Feuilleton die Kämpfe mit einer bestimmten bürokratischen Einrichtung:
Ein anderes immer wieder abwechslungsreiches Kapitel bei der Ausländerpolizei sind Anträge. Besser gesagt: die Anlagen zu den Anträgen. Eine Bestätigung von X, eine amtliche Beglaubigung von Y, bitte legen Sie zwei Passbilder bei. Aber doch nicht solche! Der Kopf muss genau in der Mitte sein. Nein, zurechtschneiden geht nicht, aber im Nachbargebäude wartet schon ein Photograph auf verzweifelte Ausländer, deren Passbilder den behördlichen Bedingungen nicht entsprachen. Und natürlich ist auch beim amtlichen Ausländerphotographen eine Schlange. Wollen sie eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung beantragen, benutzen sie Formular A, für einen festen Wohnsitz Formular B. Der kritische Vergleich des Kenners ergibt: Formular A und Formular B unterscheiden sich vor allem an einer Stelle: in der Überschrift. Da steht "Antrag auf vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung" oder "Antrag auf festen Wohnsitz". Man muss wohl nicht extra betonen, dass ein Antrag auf dem falschen Formular nicht akzeptiert werde kann. Wie können Sie fragen?
Und was hat der EU-Beitritt Tschechiens geändert? Nun, es gibt zwei Schlangen: eine für EU-Inländer-Ausländer und eine für EU-Ausländer-Ausländer. Entsprechend verhält es sich mit den Formularen. Ein gutes Gefühl für den nicht-tschechischen EU-Bürger ist in aller Verwirrung und bei allem Warten: er weiß, dass er ein Recht auf den Aufenthalt in Tschechien hat. Wenn alles geklappt hat, kann sein Antrag nicht abgelehnt werden. Doof ist es für die Slowaken: noch nie waren ihre Aufenthaltsformalitäten in Tschechien so kompliziert wie heute.