Beschränkung oder Ausweitung der Parlamentarier-Immunität?

Senatssitzung

Das Abgeordnetenhaus hat am Dienstag die Senatsnovelle zur Immunität der Parlamentarier verabschiedet. Doch die Politiker sind sich längst nicht einig, ob die Novelle nun eine Beschränkung oder eine weitere Verstärkung der Unantastbarkeit der Volksvertreter bedeutet? Olaf Barth berichtet.

Die beiden tschechischen Parlamentskammern liegen ja zumeist im Clinch - was die eine möchte, lehnt die andere ab und umgekehrt. Doch am Dienstag war man sich mal wieder einig: Eine knappe Mehrheit der tschechischen Abgeordneten sprach sich für die Senatsnovelle zur Parlamentarier-Immunität aus. Pavel Mates, Dozent für Strafrecht an der Karlsuniversität erklärt, was an der Novelle tatsächlich neu ist:

"Das ist bereits der 6. Versuch, die rechtliche Verantwortlichkeit der Gesetzgeber zu klären. Man kann sagen, dass diese rechtliche Privilegien genießen. Sie sind bisher für Übertritte nicht strafrechtlich zu belangen. Sie konnten bisher nur im Rahmen spezieller Disziplinarmaßnahmen durch Untersuchungsausschüsse belangt werden.

Jetzt können sie selbst entscheiden, vor wem sie sich rechtfertigen wollen. In dieser Hinsicht ist es eine Erweiterung. Ich möchte aber betonen, solange sie nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wie jede andere Person auch, solange kann man nicht von einer tatsächlichen Gleichheit aller vor dem Gesetz sprechen."

So sieht das wohl auch Vizepremier Pavel Rychetsky, wenn er meint, die Behauptung, es handle sich bei der Novelle um eine Beschränkung der Immunität, sei eine Lüge. Es gehe vielmehr um eine Ausweitung der rechtlichen Privilegien der Volksvertreter. Und Rychetsky fügt an, er kenne kein Land, in dem die Parlamentarier ähnliche Privilegien genießen. Pavel Mates möchte dies zwar nicht beurteilen, sagt aber:

"Im englischen Recht ist die Immunität stark reduziert. Nur Delikte, die unmittelbar auf dem Boden des Parlaments begangen werden, sind nicht verfolgbar. Aber die Immunität bezieht sich nicht auf Verkehrsvergehen oder Verstöße gegen das Baugesetz. Bei uns gab es in der Vergangenheit einige Fälle, in denen die Abgeordneten ihre Immunität missbraucht haben. Warum aber sollten die Volksvertreter überhaupt rechtliche Privilegien haben? Das ist doch Unsinn. Sie haben eine exponierte Position und sollten deshalb besonders verantwortungsvoll sein."

Der ODS-Abgeordnete Marek Benda beurteilt die Novelle positiv. Er vertraut darauf, dass die Abgeordneten 99% der Fälle freiwillig vor den zuständigen Behörden lösen werden. Selig sind die, die Vertrauen haben.

Autor: Olaf Barth
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