Bis zu acht Jahren Haft für Täter von häuslicher Gewalt

Foto: CTK

Das Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch der Aufnahme eines neuen Straftatbestandes ins Strafgesetzbuch zugestimmt, und zwar im Rahmen des Gesetzes über die "Misshandlung von Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben". Genaueres hören Sie nun von Katrin Sliva:

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Ein bis drei Jahre Haft drohen Gewalttätern, die Familienmitglieder oder andere im gemeinsamen Haushalt lebende Personen misshandeln. Im Falle von Wiederholungstaten, besonders brutalen Gewaltanwendungen oder bei Vergehen an mehreren Personen winken neuerdings bis zu acht Jahren schwedische Gardienen. Vorgelegt hatte den Gesetzesentwurf die christdemokratische Senatorin Jitka Seitlova. Dabei gehe es ihr nicht nur darum, die Täter zu bestrafen, sondern auch darum, ...

"...unsere ganze Gesellschaft darauf aufmerksam zu machen, dass häusliche Gewalt eine sehr ernste und negative Erscheinung ist, die nicht nur am Opfer selbst Spuren hinterlässt sondern auch die Kinder zeichnet, die in solchen Familien groß werden."

Tschechiens Innenminister, Stanislav Gross, bezeichnete dieses Gesetz zwar als Schritt in die richtige Richtung, stimmte aber dennoch dagegen. Ihm schwebt eine andere Lösung des Problems vor. Eines, das sich am österreichischen System orientiert, das...

"...der Polizei recht weitreichende Kompetenzen überträgt, was ermöglicht, den Täter sofort von der Familie zu isolieren, wenn auch nur auf bestimmte Zeit. Die unmittelbare Hilfe an Ort und Stelle ist meiner Meinung nach am wichtigsten. Ich werde mich deshalb natürlich dafür einsetzen, dass die Abgeordneten mir in dieser Hinsicht entgegenkommen, sprich diese Grundsätze unterstützen."

Ein Argument gegen die Wirksamkeit eines derartigen Gesetzes lautet, dass man den Tätern allzu oft nichts nachweisen kann und man bei der vorgeschlagenen Vorgehensweise deshalb Gefahr läuft, den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" verletzen würde. Petra Vitou"ova, Präsidentin der Organisation "Weißer Kreis der Sicherheit", ist allerdings überzeugt davon, dass häusliche Gewalt Spuren hinterlässt, die durchaus beweiskräftig sind. Die Erfahrung der österreichischen Kollegen habe sie hiervon überzeugt:

"Wir haben unsere österreichischen Kollegen gefragt, wie man solche Gewalttaten beweisen kann. Ihre Antwort lautete: Hierfür bedarf es perfekt geschulter Polizeibeamter. Jede dieser Wohnungen ist voll von Beweismitteln. Man muss sie nur richtig "lesen" können. Hinzu kommen Zeugen: angefangen bei den Kindern, die in diesen Familien aufwachsen bis hin zu Nachbarn der Opfer, die sich bewusst machen müssen, dass nur mit ihrer Hilfe möglich ist, die Gefahr richtig einzuschätzen, die von den jeweiligen Tätern ausgeht."

Bisher galten Prügel und andere Gewaltanwendungen in der Familie erst dann als Straftat, wenn das Opfer mindestens sieben Tage arbeitsunfähig war. Sofern der Senat dem neuen Gesetz zustimmt und auch der Präsident, Vaclav Klaus, es absegnet, dann wird es im kommenden Juni in Kraft treten. Von den 183 Abgeordneten, denen das Gesetz zur Abstimmung vorlag, hatten 135 für dessen Einführung gestimmt.