CEFTA-Länder werden sich einheitlich vor der BSE-Erkrankung schützen

In den CEFTA-Ländern wurde bislang keine BSE-Erkrankung verzeichnet. Dies haben die Landwirtschaftsminister und Chefs der Veterinäraufsichtsbehörden dieser Länder am Donnerstag in Prag festgestellt. Das Ziel des Arbeitstreffens war es, Informationen über die BSE-Erkrankung auszutauschen und einheitliche Präventivmaßnahmen zu treffen. Martina Schneibergova fasst zusammen:

An dem Arbeitstreffen, das von Landwirtschaftsminister Jan Fencl organisiert wurde, nahmen Vertreter Bulgariens, Polens, Rumäniens, der Slowakei, Sloweniens, Ungarns und Tschechiens teil. Die Tatsache, dass bislang keine BSE-Erkrankung in den CEFTA-Ländern zu verzeichnen war, ist nach Meinung des tschechischen Landwirtschaftsministers dem Verbot zu verdanken, Tiere mit Knochenmehl zu füttern. Jan Fencl fügte hinzu:

"Keines der CEFTA-Länder hat den Fehler gemacht, den man in England gemacht hatte. Wir halten das bei uns produzierte Knochenmehl schon seit 1962 für schadlos. Ohne Zweifel wissen wir dies 1991. Dasselbe gilt für die Slowakei und für Ungarn. Die weiteren CEFTA-Länder bezogen diesen Standpunkt in den letzten 8 Jahren."

Die Landwirtschaftsminister berieten in Prag über einheitliche Präventivmaßnahmen sowie über Maßnahmen, die das Vertrauen der Verbraucher stärken würden. Die CEFTA-Länder sind verpflichtet, zu verbieten, die Wiederkäuer mit Knochenmehl zu füttern. Das Knochenmehl muss außerdem so produziert werden, dass das Überleben der BSE-Erreger ausgeschlossen ist. Alle CEFTA-Länder werden die BSE-Tests der geschlachteten Tiere weiterhin ausdehnen.

Die CEFTA-Staaten können ihre Rindfleischimporte selbst regeln, ein berechtigter Grund für eine Importeinschränkung ist nur eine verzeichnete BSE-Erkrankung. Die Minister werden die EU um eine vollständige Übersicht der Informationen ersuchen.

Das bisherige Vorgehen der einzelnen CEFTA-Länder in der BSE-Prävention war unterschiedlich, es gibt jedoch keine großen Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten. Die einzige Ausnahme stellt Slowenien dar, das dieselben Maßnahmen wie die EU-Länder getroffen hat, in denen die BSE-Erkrankung verzeichnet worden ist.