Corona: Rückkehr zur landesweiten Maskenpflicht
Tschechien hatte einen Sommer lang Zeit aufzuatmen. Nach dem Shutdown vom Frühjahr hatte die Ferienzeit mit der Rücknahme aller strengeren Corona-Schutzmaßnahmen begonnen. Mit der Rückkehr aus dem Urlaub werden nun aber wieder Einschränkungen den Alltag der Menschen im ganzen Land prägen. Ab 1. September gilt erneut die Maskenpflicht.
Am Montag verkündete Gesundheitsminister Adam Vojtěch (parteilos), was sich in den vergangenen Tagen bereits angedeutet hatte: Ab 1. September muss landesweit im öffentlichen Raum wieder der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das hat der sogenannte Regierungsrat für gesundheitliche Risiken zum Ende der Ferienzeit beschlossen.
Aus Rücksicht auf die steigenden Temperaturen hatte die tschechische Regierung die Maskenpflicht seit Ende Mai schrittweise ausgesetzt. Auch andere Maßnahmen wurden gelockert. Zuletzt hat die Zahl der Neuinfektionen indes wieder zugenommen. In zwei Wochen beendet das ganze Land nun die Ferien und kehrt zum Arbeitsalltag zurück. Das heißt, die Menschen kommen wieder mehr miteinander in Kontakt, in Supermärkten etwa oder in der Straßenbahn. Das macht Minister Vojtěch Sorgen:
„Wir müssen uns klar machen, dass es bei uns tatsächlich wieder eine Million Menschen mit Atemwegserkrankungen geben kann. Darum wollen wir das Verbreitungsrisiko dieser Krankheiten und auch des Coronavirus senken.“
Die Maskenpflicht sei eine Präventivmaßnahme, betonte Vojtěch. Sie gilt in Geschäften, auf Ämtern, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Kulturveranstaltungen egal mit welcher Besucherzahl.
„Es ist weiterhin so, dass das größte Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen herrscht, wo sich eine größere Anzahl von Leuten trifft. Leider taucht die Infektion häufig bei Hochzeiten oder Familienfeiern auf, aber eben auch auf Tanzveranstaltungen oder ähnlichem.“
Es soll auch Ausnahmen geben, am Arbeitsplatz etwa oder für Gäste von Restaurants oder Cafés. Genaue Vorgaben, wo die Maskenpflicht (ab September) gilt und wo nicht, will der Gesundheitsrat bis Mittwoch ausarbeiten. Auf der Pressekonferenz am Montag gab Vojtěch den Rahmen vor:
„Zum jetzigen Zeitpunkt gilt die Vorgabe nicht für Büros oder Betriebe und ihre Angestellten. Die Maßnahmen greifen dort, wo die Öffentlichkeit in engeren Kontakt miteinander kommt. Das bezieht sich nicht auf das Zusammentreffen homogener Gruppen.“
Begleitend zu den Lockerungen am Sommeranfang hatte die Regierung noch betont, dass es zukünftig keine flächendeckenden Maßnahmen mehr geben solle, wie sie zur Zeit des Shutdowns getroffen wurden. Vojtěch verteidigte die nun erneuerten Verordnungen am Montagabend in einem Interview mit dem Tschechischen Fernsehen:
„Wir haben damals über flächendeckende Maßnahmen wie etwa die Schließung von Geschäften gesprochen, die also die Wirtschaft beeinträchtigen. Das Tragen von Masken ist eine klassische Präventivmaßnahme. Davon gibt es insgesamt drei, an die wir immer wieder erinnern müssen. Das sind die Abstandsregelung von anderthalb bis zwei Metern, die Desinfektion der Hände und eben der Mund-Nasen-Schutz. Wir befürchten ein steigendes Ansteckungsrisiko zu Beginn des neuen Schuljahres, wenn zwei Millionen Schüler die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, die Wirtschaft wieder anläuft und die Menschen wieder mehr in Geschäfte gehen. Darum führen wir die Maskenpflicht erneut ein. Das ist die absolute Grundlage, um einer Weiterverbreitung der Krankheit vorzubeugen.“
Am Montag wurde auch die Corona-Karte Tschechiens aktualisiert. Sie zeigt unverändert fast nur weiße Flächen an, also solche ohne markantes Ansteckungsrisiko. Ein geringes Risiko ist mit grüner Farbe weiterhin nur für Prag und das Gebiet um Frýdek-Místek angezeigt. Gabriela Štěpanyová ist die Sprecherin des Gesundheitsministeriums:
„Auch in den lokalen Corona-Schwerpunkten verzeichnen wir zum größten Teil Infizierte ohne Symptome oder Patienten mit einem leichten Krankheitsverlauf. In den Gebieten mit höheren Infektionszahlen ist die Lage unter Kontrolle. Das Virus überträgt sich nicht auf Risikogruppen, und die Zahl der im Krankenhaus behandelten Patienten erhöht sich nicht.“