Gericht hebt Maskenpflicht in Tschechien auf – Gesundheitsminister muss Vorgaben anpassen

Das Oberste Verwaltungsgericht Tschechiens hat am Dienstag die allgemeine Maskenpflicht aufgehoben. Dies ist nicht der erste Corona-Beschluss der Regierung, der von der Judikative kassiert wird. Das Gesundheitsministerium hat drei Tage Zeit bekommen, die Vorgaben anzupassen.

Foto: René Volfík,  Tschechischer Rundfunk

Die Corona-Zahlen bewegen sich in Tschechien seit gut einem Monat auf konstant niedrigem Niveau. Überwunden ist die Pandemie allerdings noch nicht. Deswegen muss etwa ein Mund-Nasen-Schutz weiterhin in allen Innenräumen öffentlicher Gebäude getragen werden. Diese Maßnahme hat das Oberste Verwaltungsgericht nun allerdings gekippt. Es fehle eine ausreichende Begründung dafür, warum die Masken immer von allen getragen werden müssten, erläuterte Richter Petr Mikeš in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks:

„Das Ministerium hat keine der Risiken berücksichtigt, die sich aus dem langfristigen Tragen der Masken ergeben – zum Beispiel für Personen, die Atemprobleme haben.“

Petr Mikeš | Foto:  Oberstes Verwaltungsgericht Tschechiens

Es war dann auch eine Person mit einer Atemwegserkrankung, die geklagt hatte. Zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit einer dauerhaften Maskenpflicht müsse das Gesundheitsministerium nun eine Expertenstudie vorlegen, so das Urteil vom Dienstag. Tatsächlich hat das Ressort bereits auf eine Analyse verwiesen, nach der das Tragen eines üblichen Mund-Nasen-Schutzes die Sauerstoffzufuhr nicht einschränkt. Richter Mikeš weist aber darauf hin, dass der Erlass des Gesundheitsministeriums das Tragen von FFP2-Masken oder eines anderen entsprechenden Mundschutzes verlangt und die Studie daher wenig zutreffend ist.

Tschechische Gerichte haben in den vergangenen Monaten schon mehrere Corona-Beschlüsse der Regierung kassiert. Diese betrafen Einschränkungen bei der Nutzung von Sportanlagen und Schwimmhallen, die Schließung von Geschäften oder verpflichtende Corona-Tests von Selbstständigen sowie Angestellten kleiner Firmen. Jan Wintr, Experte für Verfassungsrecht bei der Rechtsfakultät der Karlsuniversität, lokalisiert das Problem eindeutig beim Gesundheitsministerium:

Jan Wintr | Foto: Jana Přinosilová,  Tschechischer Rundfunk

„Die Art und Weise, wie das Ministerium ständig seine alten Begründungen kopiert und die Beschlüsse des Obersten Verwaltungsgerichtes ignoriert, halte ich für absolut skandalös.“

Laut Richter Mikeš fordert auch das jüngste Urteil nur ein, was das Pandemie-Gesetz vorgibt – eine Abwägung nämlich zwischen den positiven und den negativen Folgen der Corona-Beschlüsse. In der Urteilsbegründung ist die Rede davon, dass das Gesundheitsministerium die bisherigen Gerichtsbeschlüsse „systematisch ignoriert“. Dies würde juristische Unsicherheiten nach sich ziehen. Mikeš ist einigermaßen ratlos, warum das Ministerium immer wieder den gleichen Fehler macht:

„Wir wollen nicht mit dem Ministerium kämpfen und jeden seiner Beschlüsse wieder aufheben, nur weil er nicht überprüfbar ist. Aber das Ressort muss auf unsere Forderungen reagieren und den Menschen erklären, warum die Maßnahmen notwendig sind.“

Illustrationsfoto: Bill Dickinson,  Flickr,  CC BY-NC 2.0

Minister Adam Vojtěch (parteilos) hat nach Inkrafttreten des Urteils drei Tage Zeit, den betreffenden Regierungsbeschluss auszubessern. Der Ressortchef geht davon aus, dass die Maskenpflicht auch weiterhin gelten wird:

„Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ist eine Maßnahme, die heute überall auf der Welt gilt. Es ist nicht so, dass Tschechien da eine Ausnahme bildet. Dies ist eine grundlegende Pandemie-Maßnahme, die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen wird. Aber natürlich: Wir müssen die Begründung ergänzen. Das werden wir tun. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Maßnahme nicht auch weiterhin gelten wird.“

Autoren: Daniela Honigmann , Jiří Svatoš
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