Der Fall Robin P.: Was soll mit minderjährigen Mördern geschehen?

In einigen US-Bundesstaaten erwartete minderjährige Mörder noch vor wenigen Jahren die volle Härte des Gesetzes. Erst 2005 hat der Oberste Gerichtshof der USA die Todesstrafe für Täter, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, als verfassungswidrig untersagt. Doch was tun mit minderjährigen Mördern, die mit dem Erreichen der Volljährigkeit wieder uneingeschränkte Freiheit genießen. Diese Frage beschäftigt zurzeit viele Menschen in Tschechien. Hunderttausende von Bürgern aus dem ganzen Land protestieren mit einer Petition gegen die Freilassung von Robin P.

„Er sollte in irgendeiner Form von Gewahrsam sein. Es kann nicht sein, dass er einfach frei herumläuft ohne jegliche Beaufsichtigung“, so ein Bürger des mittelböhmischen Kmetiněves über einen Mörder aus seinem Dorf, der seit kurzem auf freiem Fuß ist.

Das Problem: Der Täter, Robin P., war erst 14 Jahre alt, als er am Neujahrstag 2004 seine um ein Jahr jüngere Klassenkameradin Barbora brutal vergewaltigte und ermordete. Die letzten Jahre hatte er dafür in einer Erziehungsanstalt verbracht. Vor über einem Jahr war er volljährig geworden, vor drei Monaten wurde er in die Freiheit entlassen. Der Bürgermeister von Kmetiněves, Luděk Kvapil, kann das nicht verstehen:

„Es darf nicht sein, dass jemand, der eine so schwerwiegende Straftat begangen hat, mit seinem 18. Lebensjahr auf freien Fuß gesetzt wird und nicht einmal einen Eintrag im Strafregister bekommt“, sagte der Bürgermeister gegenüber dem Tschechischen Fernsehen.

Deshalb fordert er eine Gesetzgebung, die eine lebenslange Beaufsichtigung für minderjährige Mörder vorsieht. Bürgermeister Kvapil hat mit dieser Forderung dem Volk aus der Seele gesprochen, wie es scheint. Innerhalb kürzester Zeit haben an die 400.000 Menschen aus dem ganzen Land seine Petition unterzeichnet. Damit hat Kvapil die größte Petition in Gang gebracht, die Tschechien je erlebt hat. Unterstützung findet der Bürgermeister indes auch unter Politikern und Fachleuten. Die Lücke im Gesetz müsse gestopft werden, heißt es von allen Seiten. Die Polizeipsychologin Ludmila Čirtková:

„Ich finde es eindeutig richtig, wenn gerade bei diesen Tätern die Möglichkeit besteht, zu kontrollieren, wo sie sich aufhalten, nachdem sie ihre Strafe abgesessen haben. Von ihnen geht eine erhöhte Gefahr aus.“

Und auch Justizministerin Kovářová hat unmittelbar reagiert:

„Ich habe mich mit dem Bürgermeister von Kmetiněves getroffen, sofort nachdem er die Petition aufgesetzt hatte. Dabei habe ich selber eine Debatte darüber eröffnet, ob es nicht sinnvoll wäre, bei den schwerwiegendsten Verbrechen die untere Altergrenze für die Strafmüdigkeit völlig abzuschaffen.“

Der frühere Justizminister und heutige Dekan der Pilsner Jurafakultät, Jiří Pospíšil, ist mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes beauftragt. Schon in drei Wochen soll der Entwurf vorliegen. Und der Täter? Robin P. wird alle zwei Monate per Injektion hormonell behandelt. Ob das auch in Zukunft so sein wird, das ist jedoch allein seine Entscheidung.