Der Golem vor Gericht

Golem
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„Der Golem, wie er in die Welt kam“ ist einer der bekanntesten Klassiker des deutschen Stummfilms. Die Legende über den künstlichen Menschen aus Lehm ist schon seit einigen Jahrhunderten mit Prag verbunden. Den Golem, der laut alten jüdischen Legenden Unheil abwenden konnte, soll der in Prag lebende jüdische Gelehrte Rabbi Löw Ende des 16. Jahrhunderts zum Leben erweckt haben. Aber erst in den 1950er Jahren, als der tschechische Film „Der Kaiser und sein Bäcker“ gedreht wurde, hat der mystische Golem seine mittlerweile allgemein bekannte Gestalt bekommen. Gerade diese wurde nun zum Gegenstand eines Streits, zu dem das Stadtgericht in Prag in dieser Woche ein Urteil gefällt hat.

Die Gestalt des Golem, der sich im Film als tonnenschwerer Riese mühsam vorwärts bewegt, Rauch und Feuer speit und alles, was ihm im Wege steht, kaputt macht, stammt aus der Werkstatt des Bildhauers Jaroslav Horejc. Genauer gesagt sein Modell. Nach der Wende 1989 wurde es in verschiedensten Größen und Modifizierungen als begehrtes Souvenir auf den Markt gebracht. Außerdem wurde eine große Golem-Figur in zweifacher Ausführung im Wachsfigurenmuseum in Prag und in Karlštejn ausgestellt. Gerade dieses Golems wegen hat die Erbin der Autorenrechte, Dagmar Dományová, gegen den Besitzer des Wachsfigurenmuseums, Zdeněk Kočík, prozessiert. Dományová hatte Kočík „wegen unbegründeter Bereicherung“ – wie es offiziell hieß - verklagt und verlangte 100.000 Kronen, umgerechnet etwa 4000 Euro. Dem jetzigen Urteil nach soll sie nun aber nur die Hälfte bekommen. Ihr Rechtsanwalt Rudolf Leška war mit dieser Entscheidung des Gerichts nicht zufrieden:

Film „Der Kaiser und sein Bäcker“
„Meiner Ansicht nach ist die Senkung der geforderten Summe nicht vertretbar. Ich werde meiner Klientin empfehlen, Berufung einzulegen.“

Der Richter erkannte an, dass der Bildhauer Horejc Autor des Golem-Entwurfs und des Golem-Modells ist. Die von Kočík ausgestellten Golem-Figuren aus Polystyren seien indes keine Kopien beziehungsweise Plagiate des Werks von Horejc, trügen allerdings einige Elemente des Originalentwurfs. Zdeněk Kočík war mit dem Verdikt ebenso unzufrieden, reagierte aber gelassen:

Golem bei einer Veranstaltung auf dem Altstädter Ring  (Foto: Milena Štráfeldová)
„Ich werde keine Berufung einlegen. Für mich ist es im Prinzip nur eine Episode, dass ich 50.000 Kronen bezahlen muss. Wir sind eine finanzkräftige Firma. Ich will die Sache nicht weiter verkomplizieren.“

Ob der Golem-Prozess weiter geht, ist im Moment schwer einzuschätzen. Nichtsdestotrotz stellen sich viele schon jetzt die Frage, ob Golem-Figuren generell aus Museen und Souvenirläden verschwinden müssen. Dem Gericht liegen dazu derzeit noch zwei weitere Klagen vor. Zunächst aber wurde abgewartet, wie der erste Rechtsstreit, Dományová versus Kočík, ausgeht.