Diskussion über Fernsehgebühr

Über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehens (Ceska televize) wird derzeit heftig diskutiert. Höhere Gebühren? Mehr Werbung? Oder noch höhere Gebühren und irgendwann gar keine Werbung? Wie dem auch sei: Die festgesetzten Gebühren müssen vor allem einmal tatsächlich eingetrieben werden. Und dazu hat die Regierung jetzt einen Plan. Gerald Schubert berichtet:

Seit sechs Jahren schon wurde die Gebühr für das öffentlich-rechtliche Tschechische Fernsehen nicht mehr erhöht, nun steht genau dieser Schritt zur Diskussion. 75 Kronen, also etwa 2,3 Euro, bezahlt man derzeit monatlich für den TV-Empfang. Geht es nach dem Willen der Regierungskoalition, so soll dieser Betrag auf 95 Kronen erhöht werden. Für so manchen tschechischen Haushalt ist das bereits eine Summe, die sich im Familienbudget spürbar niederschlägt. Doch da die Gebühren ja nur ein Element der Finanzierung von Ceska televize ausmachen, bleibt die andere Seite der Medaille, konkret der Werbeumfang, von einer solchen Debatte natürlich nicht unberührt. So fordert etwa die oppositionelle Demokratische Bürgerpartei ODS, dass man auf lange Sicht ganz auf Reklame verzichten sollte, was andere aber als drohende Schwächung der Position des öffentlich-rechtlichen Fernsehens empfinden.

In die ganze Diskussion spielt in Tschechien derzeit noch ein dritter Aspekt mit hinein. Nämlich: die Hebung der Zahlungsmoral in der Bevölkerung, um die gesetzlich festgelegten Gebühren auch tatsächlich einzuheben. Die Anwältin Helena Chaloupkova, die auf Medienrecht spezialisiert ist, erklärt gegenüber Radio Prag:

"Die Regierung sucht eine Form, wie man die Bezahlung der Gebühren durchsetzen könnte. Hier liegen nämlich beträchtliche Reserven. Man geht davon aus, dass in der heutigen Zeit die Mehrzahl der Bürger ein Fernsehgerät besitzt. Also wurde vorgeschlagen, dass alle Haushalte und alle juristischen Personen auch eine Fernsehgebühr zahlen müssen."

Doch Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel, und so muss diesen Ausnahmen auch entsprechend Rechnung getragen werde. Fragt sich nur: Wie? Helena Chaloupkova:

"Im Wesentlichen rechnet man damit, dass nur solche Leute keine Gebühren zahlen müssen, die belegen, dass sie tatsächlich keinen Fernseher haben. Vermutlich wird dieser Beleg die Form einer so genannten Ehrenerklärung haben."

Das besondere an dieser Ehrenerklärung: Sie wird voraussichtlich nur mit notarieller Beglaubigung gültig sein. Den meisten ist es dann, so meint man, doch zu riskant und vielleicht auch zu umständlich, eine solche Beglaubigung einzuholen, wenn der Wortlaut nicht den Tatsachen entspricht - anders gesagt: wenn sie einen Fernseher haben. Zur Verfassungskonformität des geplanten Gesetzes noch einmal Medienjuristin Helena Chaloupkova:

"Ich persönlich glaube nicht, dass diese Lösung im Widerspruch zur Verfassung oder irgendeiner anderen allgemeingültigen Vorschrift stehen würde."

Der Regierungsplan sieht derzeit außerdem die Beibehaltung des bisherigen Werbeumfangs von einem Prozent der Sendezeit vor. Der Generaldirektor von Ceska Televize, Jiri Janecek, bezeichnete den Vorschlag indes als akzeptabel.