Ein Schlösschen für die Colloredo-Mansfelds
Kristina Colloredo-Mansfeld darf sich nun glückliche Herrin des Renaissance-Schlosses im ostböhmischen Opocno/ Opotschno nennen. Am Mittwoch endete vor dem Kreisgericht in Rychnov/Reichenau ein sieben Jahre währender Rechtsstreit zu ihren Gunsten - vorerst zumindest. Olaf Barth berichtet.
Der zuständige Richter, Ondrej Rott, erläuterte sein Urteil wie folgt:
"Es galt zu beurteilen, ob es zu einer Beschlagnahme des Eigentums als Folge einer Rassenverfolgung gekommen war. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass Herrn Doktor Mansfeld, also dem Vater der Klägerin, die Staatsbürgerschaft nicht entzogen wurde."
Die Gegenseite in dem Rechtsstreit ist das Pardubitzer Institut für Denkmalschutz. Deren Anwalt Milos Hosek bezweifelt die Richtigkeit des Urteils, denn der ursprüngliche Eigentümer Josef Colloredo-Mansfeld habe seine Staatsbürgerschaft verloren und daher keine Restitutionsansprüche:
"Wir sind der Überzeugung, dass er gemäß Dekret 33 von Präsident Benes um seine tschechoslowakische Staatsbürgerschaft gekommen ist, weil er zur Zeit des Protektorats Böhmen und Mähren um eine Reichsstaatsbürgerschaft ersucht hatte. Und das hat Herr Colloredo-Mansfeld 1945 in seinem Lebenslauf auch zugegeben."
Genau dies bestreitet aber seine Tochter, Kristina Colloredo-Mansfeld, und scheint das Gericht überzeugt zu haben. Unterdessen ließ die neue Eigentümerin durch ihre Treuhänderin, Ruzena Valaskova, bereits ihre weiteren Pläne verkünden:
"Falls das Schloss und die Sammlungen an Frau Kristina zurückgegeben werden, dann bleibt das Schloss für die Öffentlichkeit weiterhin zugänglich. Man erwägt sogar eine Verlängerung der Öffnungszeiten, so dass man das Schloss auch im Juni besichtigen kann. Außerdem möchte sie das kulturelle Angebot erweitern, so sollen z.B. verschiedene Konzerte gegeben werden."
Doch bis es soweit ist, wird Frau Kristina wohl noch einige Verhandlungen über sich ergehen lassen müssen.