Einführung der Kurzarbeit in Tschechien rückt näher

Illustrationsfoto: Europäische Kommission

Kriselnde Firmen in Tschechien können ihre Mitarbeiter wohl bald auf Kurzarbeit setzen. Mit den Stimmen der Koalition hat der Sozialausschuss des Abgeordnetenhauses am Donnerstag für die Einführung der Konjunkturmaßnahme gestimmt. In der kommenden Woche werden die Volksvertreter darüber entscheiden, ein Ja gilt als wahrscheinlich.

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Die Rahmenbedingungen für die Kurzarbeit hatte das Mitte-Links-Kabinett von Premier Bohuslav Sobotka (Sozialdemokraten) bereits im vergangenen Herbst geschaffen. Im Sozialausschuss stimmten nun die Regierungsparteien (Sozialdemokraten, Ano-Partei, Christdemokraten) sowie die Vertreter der Kommunisten und der Usvít-Partei für die Einführung. Die Parteien Top 09 und STAN (Bürgermeister und Unabhängige) lehnten sie ab, während sich die Bürgerdemokraten (ODS) der Stimme enthielten.

Nach der Neuregelung können Firmen, die finanziell unter Druck geraten sind, ihre Mitarbeiter unter Fortzahlung von 70 Prozent des Lohns auf Teilzeit setzen. 50 Prozent davon bezahlt der Arbeitgeber, 20 Prozent finanziert der Staat. Dabei entscheidet das Kabinett jeweils im Einzelnen über die Anträge der betroffenen Firmen. Voraussetzung sind äußere Einflüsse: Wirtschaftskrisen, Auftragsausfälle wie im Rahmen der Russland-Sanktionen oder aber Naturkatastrophen. Außerdem muss ein Rückgang des Arbeitsvolumens um mindesten 20 Prozent der Wochenarbeitszeit vorliegen.

Die Kurzarbeit – der Begriff wurde im Tschechischen aus dem Deutschen übernommen – soll in erster Linie Kündigungen verhindern. Die Maßnahme darf höchstens ein halbes Jahr zum Einsatz kommen, mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederholung. Zugleich verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitsamt keine Mitarbeiter zu kündigen.