Einsatz im Grenzgebiet: Tschechische und polnische Polizisten arbeiten zusammen

Foto: Europäische Kommission

Polen und Tschechien haben einen Vertrag unterzeichnet, der die Zusammenarbeit beider Länder auf dem Gebiet der Polizeiarbeit und der Grenzbewachung erleichtern soll. Dieser Vertrag ist seit Donnerstag in Kraft. Polen ist das letzte Nachbarland, mit dem Tschechien ein solches Abkommen geschlossen hat.

Gemeinsame Patrouillen tschechischer und polnischer Polizisten auf beiden Seiten der Grenze, gemeinsame Polizeieinsätze und die Verfolgung Verdächtiger auf dem Gebiet des jeweiligen Nachbarstaates. Das ermöglicht der neue Vertrag über polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Tschechien und Polen.

"In einer 25 km breiten Zone auf beiden Seiten der Grenzen gibt es gemeinsame Patrouillen. Das heißt, ein tschechischer Bürger kann dort auf einen polnischen Polizisten oder Zollbeamten treffen und dieser hat das Recht seine Identität festzustellen. Wenn er sich weigert, oder wenn es sich um eine gesuchte Person handelt, dann dürfen ihn die polnischen Beamten auch auf tschechischem Staatsgebiet verhaften. Das ist eine ganz neue Sache, besonders für die Bürger",

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erklärt Michal Dlouhy, Direktor der Kanzlei des Polizeipräsidenten. Die Polizisten dürfen in dieser Grenzzone im Nachbarland ihre eigenen Uniformen und Waffen tragen. Von letzteren aber dürfen sie auf dem Hoheitsgebiet des Nachbarstaates nur zur Selbstverteidigung oder in absoluten Notfällen Gebrauch machen. Bei den gemischten Streifengängen sind die Polizisten des jeweils anderen Staates denen des Heimatstaates unterstellt. Die Zusammenarbeit soll helfen, strafbare Handlungen, wie zum Beispiel illegale Grenzübertritte, zu verhindern bzw. aufzuklären. Der Vertrag berücksichtigt aber auch die bevorstehende Erweiterung des Schengenraums.

"Dieser Vertrag führt das Recht der grenzüberschreitenden Verfolgung von Personen ein, die einer Straftat verdächtigt werden oder Personen, die aus der Haft geflohen sind. Das ist ein Novum, das aber erst in Kraft treten wird, wenn die Grenzkontrollen im Zuge der Erweiterung des Schengenraums zwischen Polen und Tschechien wegfallen werden", so Dlouhy.

Tschechien hat bereits mit seinen anderen Nachbarstaaten, mit Deutschland, Österreich und der Slowakei Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit geschlossen. Der Vertrag mit Deutschland im Jahr 2002 war der erste dieser Art. Bis dahin konnte sich niemand vorstellen, dass ein tschechischer Bürger im tschechischen Grenzgebiet jemals von deutschen Polizisten kontrolliert werden könnte, sagt Michal Dlouhy. Das nun zwischen Polen und Tschechien vereinbarte Abkommen ersetzt eine Vereinbarung aus dem Jahr 1991, die dem jeweiligen Nachbarland nicht so weitgehende Befugnisse eingeräumt hatte. Michal Dlouhy betont, dass es in der Geschichte beider Länder aber schon einmal den Willen zur grenzüberschreitenden Polizeiarbeit gab:

"Bereits im Vertrag über Zusammenarbeit zwischen der Tschechoslowakei und Polen aus dem Jahr 1925 wurde dem Nachbarstaat gestattet, Straftäter über die Grenze hinweg zu verfolgen. Wir finden also in der Geschichte etwas, an das wir anknüpfen können."