Einschränkung der Öffnungszeiten: Kritiker wollen vors Verfassungsgericht ziehen
Das Abgeordnetenhaus in Prag wird sich in dieser Woche mit der Einschränkung der Öffnungszeiten in Geschäften an Feiertagen befassen. Sollte der Gesetzentwurf gebilligt werden, wollen ihn die Wirtschaftskammer wie auch der Handels- und Tourismusverband beim Verfassungsgericht anfechten.
Der Vorschlag sei gegenüber einem Teil der Händler diskriminierend. Dieser Meinung sind die tschechische Wirtschaftskammer sowie der Handels- und Tourismusverband. Außerdem sei der Entwurf gegen die Entwicklung in Europa gerichtet, stellen sie fest. „Sollte der Vorschlag vom Abgeordnetenhaus gebilligt werden, wollen wir uns an mehrere Abgeordnete wenden, um durch deren Vermittlung die Gesetzwidrigkeit des Entwurfs vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen“, führte der Präsident der Wirtschaftskammer, Vladimír Dlouhý, gegenüber der Presseagentur ČTK an. Ihm zufolge würde die Regelung einem Teil der Händler die unternehmerische Tätigkeit einer Gruppe ermöglichen, anderen aber verbieten.
Die Präsidentin des Handels- und Tourismusverbands Marta Nováková wiederum verwies darauf, dass die Regelung negative Folgen auf die Versorgung von Restaurants und Kleinhändlern haben könne: „Eine der Großhandelsketten bedient in ihren dreizehn Zweigstellen an einem Feiertrag etwa 18.000 Restaurants und 14.000 Kleingeschäfte.“Die Kritiker des Vorschlags machen zudem darauf aufmerksam, dass in manchen Ländern der EU auf die gesetzliche Regelung der Verkaufszeiten in der letzten Zeit verzichtet werde. Dies gilt zum Beispiel für Portugal und Finnland.
Vorgesehen ist, dass Supermärkte am 25. und 26. Dezember, an Neujahr, Ostermontag und an den Feiertagen 8. Mai, 28. September und 28. Oktober geschlossen bleiben. Am Heiligen Abend dürften sie nur noch bis 12 Uhr mittags öffnen. Ausgenommen davon wären allerdings Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern, Tankstellen, Apotheken sowie Geschäfte an Flughäfen und Bahnhöfen, heißt es.