Einzelhandel legt Verkauf über Ausgabefenster unterschiedlich aus

Foto: Václav Plecháček, Archiv des Tschechischen Rundfunks

Seit Mittwoch gilt in den Geschäften Tschechiens: Ein Kunde muss für sich allein 15 Quadratmeter Platz haben. Diese Regelung verschärft die Bedingungen in den Verkaufsräumen, die geöffnet sein dürfen. Die Geschäfte des Einzelhandels, die keine Lebensmittel anbieten, sind aber laut einer Regierungsverordnung schon seit einem Monat geschlossen.

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Die kleineren Einzelhandelsgeschäfte haben es derzeit schwer. Sie dürfen ihre Waren, die vorher in ihrem E-Shop verkauft wurden, lediglich über ein Ausgabefenster an den Kunden bringen. Einige Geschäftsleute sind jedoch überzeugt, dass sie den Kunden auch außerhalb der Räumlichkeiten die Waren verkaufen können, die sie vor Ort auswählen. So handhabt es beispielsweise Petr Suchomel, der im nordböhmischen Litoměřice / Leitmeritz eine Musikalienhandlung hat. Zwischen Tür und Angel seines Ladens gibt er nicht nur Musikinstrumente aus, sondern verkauft ab und zu einige auch direkt:

„Die Leute bestellen etwas, und ich händige es ihnen hier aus. Wenn es nicht das Richtige sein sollte, regeln wir das vor Ort. Wenn jemand nur vorbeikommt oder anruft und um ein Produkt bittet, dann gebe ich es ihm, wenn er hier ist.“

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Und Suchomel ist mit seiner neuen Verkaufsweise nicht allein. Denn den Händlern würden sonst die Umsätze entgehen in der für sie wichtigsten Jahreszeit – vor Weihnachten. Die Meinungen darüber, ob ein solcher Verkauf mit der Regierungsanordnung im Einklang steht, gehen auseinander. Im Ministerium für Industrie und Handel sieht man es nicht so. Die Sprecherin der Behörde, Štěpánka Filipová:

„Für Geschäfte, die nicht unter die im Regierungsbeschluss festgelegte Ausnahmeregelung fallen, ist es nur möglich, online zu verkaufen und die Waren dann abholen zu lassen oder zurückzugeben. Es ist nicht zulässig, andere Waren zu verkaufen, die nicht online bestellt wurden.“

Emil Holub  (Foto: Archiv Clifford Chance)

Doch einer solchen Auslegung der Regierungsverordnung stimmt beispielsweise Anwalt Emil Holub von der Rechtsanwaltkanzlei Cliffort Chance nicht zu. Mit ihrer Maßnahme wolle die Regierung ihm zufolge doch lediglich die Ansammlung von Menschen vermeiden:

„Wenn der Unternehmer sicherstellt, dass der Verkauf nicht in der Einrichtung, sondern außerhalb des Geschäftes mit technischen Hilfsmitteln stattfindet, sollte er weiterhin befugt sein, seine Geschäftstätigkeit zu betreiben. Hierbei können das Internet oder das Ausgabefenster als Barriere zwischen dem Kunden und seinem Laden dienen. Um das Ziel der Regierung zu erfüllen, nicht so viele Menschen in den Geschäften zu versammeln, würde dies ausreichen.“

Wie die gängige Praxis bisher gezeigt hat, führt die Polizei selbst in den größeren tschechischen Städten nicht unbedingt eine Kontrolle solcher Geschäfte durch. Dabei droht jenen, die die Verordnung verletzen, eine Geldbuße von bis zu drei Millionen Kronen (110.000 Euro). Doch nicht nur dies scheint für die Händler ein Damoklesschwert über ihren Köpfen zu sein. Nach dem neuen Risikoindex von Gesundheitsminister Jan Blatný (parteilos) können die Geschäftsleute ihre Läden erst wieder öffnen, wenn die Risikostufe drei erreicht ist. Doch auch dann gelten immer noch Beschränkungen – zum Beispiel die 15 Quadratmeter Platz, die einem Kunden im Geschäft zur Verfügung stehen müssen. Bei Jan Kubíček vom Verband der Einkaufscenter stößt diese Regelung jedoch auf Unverständnis:

Jan Kubíček  (Foto: ČT24)

„Einschränkungen beim Betrieb von Einkaufszentren führen eher zum gegenteiligen Effekt. Zu ungünstigen Zeiten wird es eine Ansammlung von Menschen geben, die sehr frustriert sind, weil sie das Einkaufszentrum nicht betreten dürfen. Im Gegenteil, wir denken, es ist nötig, dass Menschen in Zeit und Raum verteilt sein müssen.“

In Deutschland und Österreich muss die Freifläche, die ein Kunde beim Einkauf für sich beanspruchen darf, nur zehn Quadratmeter betragen. Über diese Abschwächung der Abstandsregelung wird hierzulande zumindest schon einmal nachgedacht.