Entlassung aus der Quarantäne: Erst nach Antikörper-Bluttest
Seit Mittwoch gilt ein neue Verordnung des Gesundheitsministeriums: Diejenigen, die wegen des Kontakts mit einem Coronavirus-Infizierten in vorsorglicher Quarantäne sind, müssen vor deren Ende einen Antikörper-Bluttest absolvieren.
„Das größte Problem besteht jedoch darin, dass die Mehrheit der Hausärzte weder die Bluttests, noch die notwendigen Schutzmittel bekommen hat. Wenn ein Arzt, der sich nicht ausreichend schützen kann, einen Patienten positiv auf Antikörper testet, muss er selbst auch in Quarantäne. Es gibt da einige Widersprüche, und es ist unklar, wie das in der Praxis gelöst werden soll.“
Cyril Mucha denkt, dass seit Mittwoch erst einmal nicht viele Bluttests durchgeführt werden. Allerdings seien dank der Privatinitiative einiger Ärzte an bestimmten Orten in Tschechien doch Stellen eingerichtet worden, an denen man einen Antikörper-Bluttest absolvieren kann.„Wir haben beispielsweise im sechsten Prager Stadtbezirk ein Zelt aufgeschlagen. Patienten, die eine Überweisung von ihrem Arzt haben, können sich dort testen lassen. Das Vorgehen ist sehr einfach. Es unterscheidet sich grundsätzlich vom klassischen Corona-Test, dem sogenannten PCR-Test, bei dem ein Nasen-Rachen-Abstrich genommen wird. Der Antikörpertest erfolgt über einen Tropfen Blut, der am Finger entnommen wird. Innerhalb von zehn Minuten lässt sich dann feststellen, ob der Getestete Antikörper hat oder nicht.“
Da die Bluttests obligatorisch sind, müssen diese vom Staat geliefert und kostenlos durchgeführt werden. Natürlich könne sich auch jemand testen lassen, der nicht gerade seine Quarantänezeit beende, sagt Cyril Mucha.„In dem Fall besucht er seinen Arzt, falls dieser entsprechend ausgestattet ist, und lässt sich von ihm testen. Das kostet etwa 600 Kronen.“
Umgerechnet sind das 24 Euro. Bisher wurden für die Entlassung aus einer vorsorglichen Quarantäne, die in der Regel zwei Wochen dauert, keine Antikörpertests verlangt. Der Grund sei klar, meint Cyril Mucha:
„Vor allem standen keine Tests zur Verfügung. Auch jetzt, da sie obligatorisch sind, gibt es sie immer noch nicht. Ich würde sagen, dass die Gründe vielmehr organisatorischer als epidemiologischer Art sind. Da stellt sich nun die Frage, wie es bei denjenigen ist, die beispielsweise vor einer Woche aus der Quarantäne entlassen wurden. Bis gestern wurde jeder, der keine Erkrankungssymptome hatte, nach zwei Wochen Quarantäne für gesund erklärt. Mit der neuen Regelung kann er sich sicher sein, auch wirklich nicht krank zu sein. Andererseits ist man bei einem positiven Test auf Antikörper im Blut dazu verpflichtet, einen PCR-Test im Krankenhaus anzuschließen. Solange diese Test nicht negativ ist, bleibt man weiter in der Quarantäne.“