Erstes Urteil in Causa Nagyová: Ein Jahr Bewährung für Jana Nečasová

Jana Nečasová, früher Nagyová (Foto: ČTK)

Der Sturz der Regierung Nečas im vorigen Jahr gilt für ausländische Medien nach wie vor als größter Politskandal der Neuzeit in Tschechien. Das Kabinett des bürgerdemokratischen Regierungschefs Petr Nečas kam über die sogenannte Causa Nagyová zu Fall, es ging unter anderem um den Missbrauch des Militärgeheimdienstes. Jana Nagyová war die damalige Büroleiterin von Nečas und ist seine heutige Ehefrau. Am Freitag hat das Gericht im ersten Prager Stadtbezirk Jana Nečasová für schuldig gesprochen, die drei anderen Angeklagten in dem Fall indes entlastet.

Jana Nečasová,  früher Nagyová  (Foto: ČTK)
Das Prager Bezirksgericht hat in einem nichtöffentlichen Verfahren vorerst nur den ersten Straftatverdacht verhandelt, für den Jana Nečasová, früher Nagyová, angeklagt worden war. Es handelte sich um den Missbrauch des militärischen Geheimdienstes. Den Dienst hatte sie kraft ihres damaligen Amtes dazu angewiesen, die damalige Gattin des Ex-Premiers, Radka Nečasová, zu beschatten. Als Grund für diese Maßnahme soll die Büroleiterin vorgegeben haben, dass die Familie des Regierungschefs in Gefahr sei. Das Gericht erklärte Jana Nečasová für schuldig und verurteilte sie zu einem Jahr auf Bewährung sowie zu einem vierjährigen Arbeitsverbot im Staatsdienst. Die drei anderen Protagonisten in diesem Fall kamen dagegen fürs Erste mit einem blauen Auge davon. Das Gerichtsverfahren gegen den Geheimdienstmitarbeiter Jan Pohůnek, der die Beschattung von Radka Nečasová durchführen ließ, wurde eingestellt. Eduard Bruna, der Verteidiger von Jana Nečasová, reagierte darauf mit Unverständnis:

Jan Pohůnek  (Foto: ČTK)
„Die Causa hatte einen bestimmten Verlauf und eine gewisse Logik. Von daher frage ich: Wenn Herr Pohůnek freigesprochen wurde, warum wurde das dann nicht auch meine Klientin?“

Ebenso in die Affäre involviert waren der damalige Chef des Militärgeheimdienstes, Milan Kovanda, und sein Amtsvorgänger Ondrej Páleník. Gegen beide Angeklagten hat das Gericht kein Urteil gefällt, sondern die Entscheidung über ihre eventuellen disziplinarischen Verfehlungen an das Verteidigungsministerium weitergereicht. Verteidigungsminister Martin Stropnický:

Martin Stropnický  (Foto: ČT24)
„Ich werde mich rechtlich beraten lassen, um herauszufinden, ob durch diese Entscheidung des Gerichts eine Reaktion des Ministeriums verlangt wird. Falls ja, dann werden wir auch entsprechend handeln.“

Handeln wird in jedem Fall die Oberstaatsanwaltschaft in Olomouc / Olmütz, die in Zusammenarbeit mit der Polizei den ganzen Fall erst ins Rollen brachte. Nur kurze Zeit später, nachdem das Prager Gericht seine Entscheidung vom Freitag am Montag öffentlich gemacht hatte, sagte der Olmützer Oberstaatsanwalt Ivo Ištvan:

„Wir werden die Entscheidung anfechten, die das Gericht heute bekanntgegeben hat. Wir wollen damit eine Überprüfung des Falles vor einem Berufungsgericht erreichen.“

Ivo Ištvan  (Foto: ČT24)
Die Staatsanwaltschaft möchte mit einer Berufung zudem ein höheres Strafmaß erreichen. Ivo Ištvan:

„Die Entscheidung des Gerichts steht nicht im Einklang mit der von uns erhobenen Anklage. Und weil wir von unserer Anklage überzeugt sind, ist es nur logisch, dass wir jetzt ein neues Verfahren im Sinne der Anklage einfordern.“

Sollte eine höhere Gerichtsinstanz dem Einspruch der Oberstaatsanwaltschaft stattgeben, dann würde der Gerichtsprozess noch dazu in einer Hauptverhandlung stattfinden. Die bislang einzige Verurteilte, Jana Nečasová, hat bis Freitag Zeit, gegen das gegen sie gefällte Strafmaß Einspruch einzulegen. In den zwei anderen Verdachtsfällen gegen sie hat das mögliche Gerichtsverfahren indes noch nicht begonnen. Einer dieser Fälle ist die angebliche Bestechung von drei ehemaligen Abgeordneten der Bürgerdemokratischen Partei (ODS).