Fall Rohlík.cz verdeutlicht differenzierte Handhabe bei Arbeitsvermittlung

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Tschechien hat gegenwärtig die niedrigste Arbeitslosigkeit in Europa. Ein erfreulicher Fakt, der jedoch auch seine Schattenseite hat: Frei verfügbare Arbeitskräfte sind Mangelware. Deshalb greifen tschechische Firmen immer häufiger auf die Dienste von Arbeitsagenturen zurück. Mit unterschiedlichem Erfolg, denn bei den Vermittlern wird nicht immer seriös gearbeitet. Das hat ein jüngster Fall bewiesen.

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Die Firma Rohlík.cz ist ein Online-Shop für Lebensmittel. Sie liefert ihren Kunden die im Internet bestellten Waren frei Haus. Am Vormittag des vergangenen Donnerstag war das jedoch nicht möglich. Eine Einsatzgruppe der Fremdenpolizei hatte überraschend ein Lager von Rohlík.cz aufgesucht, um die Arbeitsberechtigung der Beschäftigten zu kontrollieren. Bei 85 Nicht-EU-Ausländern war diese offenbar nicht vorhanden, denn sie mussten das Lager verlassen. Bei einer Person wegen des Verdachts auf ein gefälschtes Dokument. Die übrigen 84 Angestellten hatten zwar ein gültiges EU-Visum, doch ohne Berechtigung für den tschechischen Arbeitsmarkt, erklärte der Sprecher der Prager Polizei, Tomáš Hulan:

Tomáš Čupr  (Foto: Archiv von Tomáš Čupr)
„Dieses Visum berechtigt dazu, die gesamte Europäische Union zum Beispiel als Tourist zu bereisen. Das Dokument erlaubt diesen Personen aber nicht, in einem anderen Land zu arbeiten, als für welches das Visum ausgestellt wurde. Die Agentur hat diesen Personen eine Arbeit vermittelt, doch die Beschäftigten müssen wissen, inwieweit dies im Einklang mit den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes steht.“

Firmengründer Tomáš Čupr ist mit dieser Auslegung jedoch nicht einverstanden. Seiner Meinung nach werde hier mit zweierlei Maß gemessen:

„Wir erhalten unsere Arbeitnehmer über die Agenturen. Ich dachte, wir spielen nach den Regeln, denn die Fremdenpolizei hat uns mehrere Male gesagt, dass alles in Ordnung sei. Wo liegt also der Unterschied zu einer anderen Firma, wo die Klienten derselben Agentur und mit denselben Arbeitsdokumenten beschäftigt waren und die Polizei sagte, alles ist in Ordnung? Weshalb darf der eine bleiben und der andere wird ausgewiesen?“

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Des Pudels Kern bei der Beantwortung dieser Fragen liegt wohl in der unterschiedlichen Betrachtungsweise der EU-Visa durch zwei Ministerien. Während das Ministerium für Arbeit und Soziales beispielsweise ein polnisches Kurzzeit-Arbeitsvisum akzeptiert, sei das Innenministerium strikt dagegen, sagt René Kuchár vom tschechischen Verband der Arbeitsagenturen. Damit ein Ausländer legal in Tschechien arbeiten kann, müsse er dazu eine hierzulande ausgestellte und gültige Arbeitserlaubnis haben, ist auch der Direktor der Personalagentur Hays, Ladislav Kučera, überzeugt.

Mit der strengeren Auslegung des Beschäftigungsrechts und des Arbeitsgesetzbuches will das Innenministerium offenbar der Schwemme an Arbeitskräften Herr werden, die gerade über Polen einreisen. Das Nachbarland hat dem Verband der Arbeitsagenturen zufolge in den letzten zwei Jahren über 900.000 sogenannte Schengen-Visa ausgestellt. Diese berechtigen laut EU-Richtlinie zu einem zweijährigen Aufenthalt auf EU-Gebiet. Zudem können die Visuminhaber davon sechs Monate direkt in Polen arbeiten oder aber drei Monate in einem anderen EU-Land. Deshalb sei es wohl auch nicht verwunderlich, dass gerade Arbeitsvermittler zuletzt wie Pilze aus dem Boden geschossen seien. Doch mehrere von ihnen seien Pseudoagenturen, behauptet René Kuchár:

René Kuchár  (Foto: Archiv von René Kuchár)
„Man spricht hier von einer sogenannten maskierten Agenturbeschäftigung, die natürlich nicht legal ist. Ich kann nicht sagen, ob dies auch beim E-Shop Rohlik.cz der Fall ist. Was aber die gängige Praxis betrifft, lässt sich sagen, dass ein Drittel bis die Hälfte der Arbeitsvermittlung in der Grauzone der maskierten Agenturbeschäftigung abläuft.“

Von den 85 Beschäftigten der Fima Rohlík.cz, deren Papiere nicht in Ordnung waren, wurden übrigens 74 am Wochenende aus Tschechien ausgewiesen. Gegen die übrigen elf wurde das Verfahren zur Ausweisung eingeleitet.