Finanzbehörden kontrollieren AirBnB-Vermieter

Foto: Reisefreiheit_eu, Pixabay / CC0

Die tschechischen Finanzämter haben eine Großkontrolle von AirBnB-Vermietern gestartet. Wie die Behörden an die Daten der Anbieter gekommen ist, ist bisher unklar.

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Wer in Tschechien eine Wohnung über AirBnB an Touristen vermietet, dürfte nun wohl ins Schwitzen kommen. Die Finanzbehörden haben nämlich eine großangelegte Kontrollaktion gestartet, die die Einnahmen der jeweiligen Anbieter beleuchten soll. Darüber berichtete die Tageszeitung Hospodářské noviny am Montag.

Mit der Aktion soll festgestellt werden, welche Vermieter steuerpflichtig sind und wie viel Steuern sie möglicherweise nachzahlen müssen. Bisher haben die Behörden nur Zugriff auf diejenigen Anbieter, die sich freiwillig bei den Finanzämtern melden. Laut einer Studie der Regierung dürften dem Staat durch nicht angemeldete Vermietungen jedoch rund 460 Millionen Kronen (knapp 18 Millionen Euro) an Steuereinnahmen jährlich entgehen.

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Woher die Behörden die Daten der Vermieter haben, ist jedoch unklar. Das US-Unternehmen AirBnB gibt diese nämlich generell nicht an staatliche Stellen weiter. Eine Möglichkeit ist laut den Hospodářské noviny deshalb eine engere Kooperation Prags mit den Behörden in Irland, denn gerade in Dublin hat AirBnB seine Europa-Zentrale. Vermutet wird jedoch auch eine Zusammenarbeit mit der Bank Česká spořtilena vermutet, dort hat die Wohnungsvermittlung aus San Francisco nämlich sein Konto für Tschechien. Bereits seit 2011 haben Banken die Pflicht in Tschechien, uneingeschränkt mit den Steuerbehörden zu kooperieren. Das Finanzministerium selbst gibt an, aus eigener analytischer Arbeit an die Daten der AirBnB-Vermieter gekommen zu sein.

Insgesamt 1,02 Millionen Tschechien-Besucher haben sich im vergangenen Jahr ihre Unterkunft über den Dienst AirBnB gebucht. Genauso wie der Mitfahrdienst Uber, steht aber auch AirBnB in Tschechien in Kritik. Unter anderem wird dem Unternehmen vorgeworfen, für die Wohnungsnot hierzulande mitverantwortlich zu sein. Die Finanzverwaltung hat im vergangenen Jahr auch deshalb neue Regeln für Privatunterkünfte erlassen, diese müssen demnach nun dieselben Steuern abführen wie klassische Hotels und Pensionen.