Geburtengeld und Buntstiftbeihilfe: Sozialplus vor den Wahlen
Ob eine Mutter ihr Kind am 31. März oder am 1. April zur Welt bringt, das macht üblicherweise keinen großen Unterschied. In diesem Jahr ist es in Tschechien anders: Am 1. April, Schlag Mitternacht, trat das novellierte Gesetz über staatliche Sozialbeihilfen in Kraft. Was das unter anderem für neugeborene Kinder bedeutet, erklärt Thomas Kirschner.
"Seit dem ersten April laufenden Jahres bekommen Eltern bei der Geburt eines Kindes statt bislang 8750 Kronen nunmehr 17.500 Kronen, also knapp 600 Euro. Bei der Geburt von Mehrlingen erhöht sich der Betrag noch weiter und beläuft sich auf das 15-fache des gesetzlichen Lebensminimums der Kinder."
Das sind 26.500 Kronen, also knapp 900 Euro, die seit Monatsbeginn einmalig für jedes einzelne Zwillings- oder Drillingskind ausgezahlt werden - das Geburtengeld bewegt sich damit auf dem Niveau eines Monatsgehaltes. Eine weitere Sozialleistung für Familien mit Kindern führt das novellierte Gesetz ganz neu ein: Das so genannte "Bunstiftgeld", eine Einmalzahlung zu der Einschulung von Erstklässlern, wie Ministeriumssprecherin Katerina Berankova erläutert:"Grund für die Einführung dieser Beihilfe ist die Tatsache, dass sich für Familien mit schulpflichtigen Kindern zu Beginn des Schuljahres die Ausgaben häufen. Die Beihilfe ist zur Anschaffung von Unterrichtsmaterialien gedacht, sie wird 1000 Kronen betragen und soll es Familien mit Kindern ermöglichen, diese Belastung zu tragen."
Ein Zusammenhang zwischen der Erhöhung der Beihilfen und den in zwei Monaten anstehenden Parlamentswahlen bestehe nicht, hieß es aus dem Ministerium. Anders sieht das die oppositionelle wirtschaftsliberale ODS, die sich grundsätzlich für eine Streichung staatlicher Beihilfen ausspricht. An deren Stelle soll nach ODS-Vorstellung ein staatlich garantiertes Mindesteinkommen treten. Kritisiert wurde auch die Erhöhung des Geburtengeldes durch die sozialliberale Koalition. Man brauche keine Kinder, die nur wegen staatlicher Sozialbeihilfen auf die Welt kämen, sagte ODS-Beraterin Katerina Havlickova. Stattdessen solle ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Jahreseinkommens eines der Elternteile ausgezahlt werden.