Auszahlung des Ersatzunterhalts für Alleinerziehende wird verlängert
Alleinerziehenden von Kindern, für die der zweite Elternteil keinen Unterhalt zahlen will, greift in Tschechien der Staat unter die Arme: Er zahlt ihnen ein Ersatzgeld aus. Bisher erfolgt diese Zahlung jedoch nur für eine Dauer von maximal zwei Jahren. Das Abgeordnetenhaus hat nun am Dienstag über eine Verlängerung der Zeit entschieden, für die der Unterhalt vom Staat gezahlt werden kann.
Die Nichtzahlung des Kindesunterhalts gehört hierzulande zu den häufigsten Straftaten. Dies geht aus den Statistiken des Justizministeriums hervor. Der Staat hilft den Alleinerziehenden seit über zwei Jahren durch die Auszahlung eines Ersatzunterhalts. Bisher wurde die Summe nur 24 Mal, das heißt zwei Jahre lang für die Kinder ausgezahlt. Die Abgeordneten haben nun den Vorschlag der Regierung unterstützt, diese Zeit auf vier Jahre zu verlängern. Denn im Sommer haben viele alleinstehende Mütter und Väter nach zwei Jahren den letzten Ersatzunterhalt für ihre Kinder vom Staat bekommen. Dies betraf auch Eva aus dem mährischen Olomouc / Olmütz. Sie hat vier Kinder und muss mit ihrem Geld höchst sparsam umgehen, wie sie in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks verriet…
„Wenn ich fast kein Geld mehr habe, bleibt mir nichts anderes übrig, als Mehl für 20 Kronen zu kaufen und einen klassischen Pfannkuchen aus Mehl und Wasser zu braten. Dann hat die ganze Familie etwas zum Essen.“
Nach diesem Rezept kocht Eva an Tagen, an denen ihr das Geld ausgeht. Dies passiert ihr immer wieder, obwohl sie sich bemüht, mit den finanziellen Mitteln, die sie hat, auszukommen.
„Ohne Sonderangebote und Rabatte könnte ich nicht einkaufen. In der Geldbörse bleiben mir 700 Kronen (etwa 30 Euro, Anm. d. Red.) und zudem habe ich Gutscheine in Höhe von etwa 3000 Kronen (etwa 125 Euro, Anm. d. Red.). Diese nutze ich für den Einkauf von Lebensmitteln. Dann warte ich darauf, ob der Vater den Unterhalt schickt oder nicht.“
Die zwei Jahre, während derer Eva für ihre Kinder den Ersatzunterhalt vom Staat bekam, sind schon vorbei. Die staatliche Unterstützung wurde ihr regelmäßig ausgezahlt, und sie konnte damit fest rechnen. Insgesamt bekam sie 2800 Kronen (117 Euro) monatlich – mehr als ein Zehntel des Monatsbudgets der Familie. Bisher weiß die Mutter noch nicht, wie sie nun ihren Töchtern das Essen in der Schulküche finanzieren soll, denn im September fängt bereits das Schuljahr an.
Doch nun steht immerhin eine Besserung an: Denn nach der Entscheidung des Abgeordnetenhauses vom Dienstag wird auch Eva ab Oktober wieder den Ersatzunterhalt vom Staat bekommen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales betonte, dass das Geld Familien, die darauf Anspruch haben, auch rückwirkend ausgezahlt werden soll. Eva Davidová ist Sprecherin des Ministeriums:
„Wenn die Bedingungen für die Auszahlung des Ersatzunterhalts erfüllt wurden, wird die entsprechende Geldsumme aufgrund des ursprünglichen Antrags weiterhin ausgezahlt. Die Summe werden die Familien rückwirkend bekommen. Das bedeutet konkret, dass die Antragsteller den Unterhalt für mehrere Monate auf einmal erhalten werden.“
Aber was passiert, wenn der Anspruch auf Ersatzunterhalt für einige Familien in zwei Jahren wieder enden wird? Arbeitsminister Marian Jurečka (Christdemokraten) hat seinen Worten zufolge vor, gemeinsam mit dem Justizministerium für bessere Möglichkeit zu sorgen, den Unterhalt von nicht-zahlungswilligen Eltern einzutreiben. So soll etwa die Polizei den Pkw des Nichtzahlers in Beschlag nehmen können. Alternativ könnten die Personen ihren Waffenschein oder die Anglererlaubnis verlieren. Falls die Nichtzahler nicht einmal dann den Unterhalt zu zahlen beginnen, sollen ihre Kinder dem Minister zufolge zeitlich unbegrenzt Anspruch auf den Unterhalt haben:
„Ich wäre dafür, dass die Auszahlung des Ersatzunterhalts weder auf 24, noch auf 48 Monate beschränkt wird. Denn was soll der betroffene Elternteil auch unternehmen? Er hat alles in seiner Macht stehende getan. Es ist notwendig, dass ihn der Staat unterstützt.“
Doch diese Pläne sind aktuell noch Zukunftsmusik. Der Ersatzunterhalt beträgt derzeit im Schnitt 1800 Kronen (75 Euro). Die Summe entspricht dabei dem Betrag, der von einem Gericht für den jeweiligen Einzelfall festgelegt wurde. Der Staat kann jedoch höchstens 3000 Kronen (125 Euro) monatlich pro Kind auszahlen. Voraussetzung für die Auszahlung des Ersatzunterhalts ist, dass der alleinerziehende Elternteil versucht, das Geld etwa durch einen Gerichtsvollzieher vom Schuldner einzutreiben.