Gesetz zur Homosexuellen-Partnerschaft

Am Montag beschloss die tschechische Regierung erneut einen Gesetzesvorschlag gemäß dem es Homosexuellen künftig möglich sein soll, in rechtlich abgesicherten Partnerschaften zusammen zu leben. Vertreter der tschechischen Homosexuellen hoffen, dass dieser Gesetzesvorschlag noch in der aktuellen Legislaturperiode, also bis Juni 2002, vom Parlament verabschiedet wird. Olaf Barth berichtet.

Gemäß den manifestierten Absichten der Regierung, dürfen in absehbarer Zeit auch Schwule und Lesben ihre Partnerschaften auf dem Standesamt vor Zeugen offiziell registrieren lassen. Um eine Ehe handele es sich allerdings nicht, betont der Vorsitzende der Schwuleninitiative, Jiri Hromada, ausdrücklich. Dennoch ergäben sich entscheidende Neuerungen für derartig legalisierte homosexuelle Beziehungen.

Welche das sein werden erklärte uns Nicole Boruvka, Vertreterin von Fraueninteressen und ehemals tätig für die Lesbenorganisation "Promluv": Welche Rechte hätte man noch in den Gesetzesvorschlag aufnehmen sollen, fragten wir Frau Boruvka: Von dem Recht auf Adoption werden homosexuelle Paare ebenfalls ausgeschlossen bleiben, denn auch der neue Gesetzesvorschlag sieht keine anderslautende Regelung vor.

Aber ist denn die Vertreterin von Fraueninteressen mit dem Gesetzesentwurf ansonsten einverstanden? Doch noch ist es nicht soweit! Das geplante Gesetz hat noch eine hohe Hürde zu nehmen, es muss nämlich u.a. vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden und von diesem wurden ähnliche Gesetzesvorschläge bereits zweimal abgelehnt.

Der Vertreter der Schwuleninitiative, Jiri Hromada, ist allerdings zuversichtlich, dass das Gesetz dieses Mal verabschiedet wird. Die Regierung habe alle bei der letzten Zurückweisung beanstandeten Punkte neu überarbeitet, erklärte Hromada.

Autor: Olaf Barth
abspielen