Grenzen zu Deutschland offen – Bahn nimmt Verbindungen wieder auf

Grenzübergang in Hrádek na Nisou (Foto: ČTK / Radek Petrášek)

Endlich wieder normal nach Deutschland fahren – das ist für Tschechen nun seit Montag möglich. Außerdem erneuern auch Bus und Bahn die internationalen Verbindungen.

Grenzübergang in Hrádek na Nisou  (Foto: ČTK / Radek Petrášek)
Josef Horinka  (Foto: Martin Davídek,  Wikimedia Commons,  CC BY-SA 4.0)

In den Grenzregionen ist daher Erleichterung zu spüren. So etwa auch im Dreiländereck Tschechien-Polen-Deutschland. Josef Horinka ist Bürgermeister von Hrádek nad Nisou / Grottau:

„Nach der Aufnahme in den Schengenraum haben wir ab 2007 zusammen mit Zittau und Bogatynia eine Art ‚Dreierstadt‘ gebildet. Wir waren an einen absolut freien Grenzverkehr gewöhnt, egal ob das nun den Sport, die Kultur oder Wirtschaft und Arbeit betroffen hat. Deswegen hat der größte Teil der Bevölkerung seit dem 15. März auf diesen Schritt nun mit Ungeduld und Begeisterung gewartet.“

Tschechien hatte seine Grenze zu Deutschland bereits vor einer Woche geöffnet. Doch in Berlin wollte man beim ursprünglich angepeilten Termin Mitte Juni bleiben. Gleich am Montag nutzten dies die ersten Tschechen bereits für den billigen Einkauf im Nachbarland, wie die Medienberichte zeigten.

Des Weiteren bieten nun auch die Tschechischen Bahnen wieder ihre grenzüberschreitenden Verbindungen nach Deutschland und Österreich an. Der stellvertretende Generaldirektor der Bahnen, Jiří Ješeta, erläuterte dies am Sonntag in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks:

„Ampel-System“  (Quelle: Archiv des tschechischen Innenministeriums)

„Ab heute fahren wir fast im Vollbetrieb wieder von Prag nach Berlin und weiter nach Hamburg. Ab morgen erneuern wir dann auch die Verbindungen in Richtung Österreich. Das sind die Züge nach Wien und Graz oder über Budweis nach Linz. In vollem Umfang werden die internationalen Verbindungen aber erst ab 1. Juli wieder angeboten.“

Dabei ist schon jetzt die Reise in die meisten EU-Staaten erneut möglich. In Tschechien gilt dafür das sogenannte „Ampel-System“. Staaten, die grün gekennzeichnet sind, können ohne Einschränkungen bereist werden. Martin Smolek ist Staatssekretär im Außenministerium:

„Im Grunde ist das einfach. Denn von den EU-Ländern und den weiteren Schengen-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island haben alle bis auf vier praktisch grünes Licht von tschechischer Seite. Die Ausnahmen sind Portugal und Schweden, die zu der roten Gruppe der risikoreichsten Staaten gehören. Daneben befinden sich Belgien und Großbritannien in der orangen Gruppe mit mittlerem Infektionsrisiko. Und es kommt noch die polnische Woiwodschaft Schlesien hinzu, sie ist als Hochrisikogebiet gekennzeichnet.“

Adam Vojtěch  (Foto: ČTK / Vít Šimánek)

Doch Vorsicht: Bestimmte Länder wie Norwegen oder Dänemark haben von sich aus die Einreise noch nicht allgemein freigegeben. Auch darauf wies Gesundheitsminister Adam Vojtěch (parteilos) am Montag hin. Zudem wiederholte der Ressortchef noch einmal, was die Einordnung in die risikoreichsten Gegenden für eine Fahrt dorthin bedeutet.

„Falls ein Bewohner Tschechiens in eines dieser Länder oder eine der Regionen fährt, braucht er bei der Rückreise einen Coronatest. In die orange gekennzeichneten Staaten können unsere Bewohner ohne Auflagen reisen, sie brauchen also auch keinen Test bei der Rückkehr. Doch die Bürger dieser Länder müssen bei der Einreise nach Tschechien einen solchen Test vorlegen. Ansonsten droht eine Strafe von bis zu drei Millionen Kronen“, so Vojtěch.

Und das ist nicht gerade wenig Geld, umgerechnet entspricht das 110.000 Euro.

Neben den Erleichterungen bei den Reisen sind am Montag aber noch weitere kleinere Lockerungen in Kraft getreten. Eine betrifft die Mundschutzpflicht.

„Die Masken müssen im Freien auch dort nicht mehr getragen werden, wo sich zwei Menschen näher kommen als die zwei Meter der Abstandsregelung“, sagte die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Renata Povolná.

Foto: ČTK / Ondřej Hájek

Bei großen Veranstaltungen ist der Mundschutz aber weiter vorgeschrieben.

Wieder möglich ist hingegen der Verkauf von Erfrischungen in Kino und Theater sowie auf den Bauernmärkten. Außerdem wurde die Sperrstunde für Biergärten und die Außenbereiche von Gastbetrieben aufgehoben. Sie hatte bei 23 Uhr gelegen.