Häuser und Grundstücke ohne Eigentümer gehen zum Jahresende in Besitz des tschechischen Staates über
Grundstücke und Immobilien, deren Eigentümer nicht bekannt sind, gehen zum Ende des Jahres in den Besitz des tschechischen Staates über. Denn dann läuft eine zehnjährige Frist aus, innerhalb derer sich die Inhaber melden sollten.
Bei mehreren Zehntausend Grundstücken und Gebäuden in Tschechien ist im Grundbuch kein Besitzer angegeben, oder es fehlen Angaben. Nun sollen die Immobilien und Grundstücke in das Eigentum des Staates übergehen. Grund dafür: Zum Jahresende läuft eine zehnjährige Frist aus, während derer sich die Besitzer melden sollten. Um den Besitz des Staates kümmert sich in Tschechien das Amt für staatliche Eigentumsverwaltung (ÚZSVM). Linda Rauová leitet bei der Behörde das Referat für die Bewirtschaftung staatlichen Besitzes. Sie sagt:
„Es handelt sich um 140.000 Grundstücke und 2500 Gebäude. Sie gehören 116.000 Eigentümern, die nicht bekannt sind oder nicht hinreichend identifiziert werden können.“
Letzteres bedeutet laut Rauová…
„Dass eine Pflichtangabe im Grundbuch fehlt, also etwa Vor- oder Zuname, die Adresse des Hauptwohnsitzes oder die persönliche Identifikationsnummer.“
Aber warum würde jemand sein Haus oder Grundstück nicht als seines angeben wollen?
„Die absolute Mehrheit der nicht hinreichend identifizierten Eigentümer lebt nicht mehr“, sagt Rauová. Die meisten unklaren Eintragungen stammten aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, schildert sie weiter:
„Das hängt mit Augenblicken in unserer Geschichte zusammen, in denen es zu massiven Änderungen der Besitzverhältnisse kam. Das meint vor allem die Vertreibung der Sudetendeutschen, aber auch die Trennung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik. Die Mitarbeiter in den Grundbuchämtern und die Vermessungsingenieure hatten damals alle Hände voll zu tun, die Änderungen zu erfassen. Nicht immer wurden die neuen Eintragungen richtig vermerkt.“
In den vergangenen Jahren hat das Amt für staatliche Eigentumsverwaltung versucht, die Erben von verstorbenen Besitzern ausfindig zu machen – und das teils mit Erfolg:
„Seit 2014 konnten bereits die Angaben von 60.000 Personen vervollständigt werden. Im Anschluss wurden Nachlassverfahren in die Wege geleitet, um Erben zu finden. Allein in diesem Jahr haben wir bereits 7800 Eigentümer überprüft.“
Aber was passiert mit den Immobilien und Grundstücken, wenn kein Erbe gefunden wird und sie nach dem Jahreswechsel in Staatsbesitz übergegangen sind? Linda Rauová schildert das Vorgehen:
„Landwirtschaftliche Nutzflächen werden vom staatlichen Grundbuchamt verwaltet. Bewaldete Grundstücken gehen an den staatlichen Forstbetrieb Lesy ČR. Um die restlichen Besitztümer kümmern wir uns, das Amt für staatliche Eigentumsverwaltung.“