Handyüberwachung: Tschechisches Verfassungsgericht verlangt Neuregelung
Das Handy, bei Tschechen schlicht „mobil“ genannt, ist ein Segen moderner Kommunikation – der aber auch schnell zum Fluch werden kann. Schließlich kann jeder Nutzer auch überwacht werden. So greifen Polizisten bei ihren Ermittlungen gerne auf die Daten der mobilen Telefone zurück: Anruflisten, Anrufzeiten und Bewegungsprofile sind für die Verbrechensbekämpfung natürlich hochinteressant. Das tschechische Verfassungsgericht hat nun aber entschieden, dass die bisherige Nutzung dieser Daten einer neuen Regelung bedarf.
„Die derzeitige Regelung ist ziemlich absurd, denn sie ermöglicht nicht nur, meine Verbindungsdaten zu verfolgen, sondern auch die einer Reihe anderer Personen, zum Beispiel aus dem Umfeld des Staatspräsidenten, mit dem Ziel, diese zu missbrauchen.“
Das Verfassungsgericht hat verfügt, dass der Gesetzgeber die Passagen des Strafgesetzbuches überarbeiten muss, die sich mit der Handyüberwachung beschäftigen. Zwar mussten sich die Polizisten auch bisher eine Genehmigung eines Gerichtes einholen, um die Kommunikation eines Verdächtigen zu überwachen, jedoch reichte als Grund bisher ein bloßer Zusammenhang mit einem laufenden Strafverfahren aus. Das Gericht schlug nun vor, eine Überwachung nur noch bei schweren Vergehen wie Erpressung, Betrug und Mord zuzulassen. Und es hat dem Parlament eine Frist bis Ende September 2012 eingeräumt, das Gesetz entsprechend zu ändern.
Das Gericht des Prager Stadtbezirks 6 hatte die Verfassungsschützer um Klärung gebeten, ob die bisherige Regelung mit dem Grundrecht auf Privatsphäre im Einklang steht. Mit der jetzigen Entscheidung zeigte sich Richter Kryštof Nový von dem Prager Bezirksgericht sehr zufrieden:„Das ist erneut ein weiterer sogar sehr großer und wichtiger Schritt für unser Land und für die Festigung unserer Demokratie, weil absolut klare Vorraussetzungen für die Herausgabe von Kommunikationsdaten herrschen sollten.“
Wurde bisher die Kommunikation aller Personen, die sich im Umfeld eines Verdächtigen bewegen, automatisch kontrolliert, wäre das nach einer Änderung des Gesetzes nicht mehr möglich. Es bleibt abzuwarten, ob das Parlament die Vorschläge des Gerichts wie gewünscht umsetzt – sonst wäre Ende es September mit der Überwachung des Handyverkehrs durch die Polizei grundsätzlich vorbei.