Kabinett beschließt Rahmenbedingungen für Kurzarbeit – Details noch offen

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Mitte Oktober beschloss die Regierungskoalition in Prag die Einführung der Kurzarbeit in Tschechien. Nur 14 Tage später hat das Kabinett nun die Rahmenbedingungen für diese Konjunkturmaßnahme vorgelegt. Dem Entwurf zufolge soll der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit 70 Prozent seines Lohns erhalten, und zwar 50 Prozent vom Arbeitgeber und 20 Prozent vom Staat. Mit dieser Regelung sind die Gewerkschaften und folglich die Arbeitnehmer sehr wohl zufrieden, die Arbeitgeber indes haben noch Vorbehalte.

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Die Auftragslage einer Firma verschlechtert sich derart, dass sie die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten um 20 bis 40 Prozent reduzieren muss. In diesem Fall hat sie künftig die Möglichkeit, einen staatlichen Zuschuss für eine vorübergehende Kurzarbeit einzufordern. Allerdings nur dann, wenn auch der Staat die Umstellung auf Kurzarbeit für notwendig erachtet, erläutert die Ministerin für Arbeit und Soziales, Michaela Marksová:

„Es handelt sich um einen Zuschuss, der den Arbeitgebern gezahlt werden sollte, wenn sie infolge äußerer Einflüsse in Schwierigkeiten stecken, aber ihre Beschäftigten nicht entlassen wollen. Diese Einflüsse können sowohl eine Wirtschaftskrise, wirtschaftliche Sanktionen aktuell gegen Russland oder aber Naturkatastrophen sein.“

Michaela Marksová  (Foto: ČT24)
Tritt einer der genannten Fälle ein, dann haben die betroffenen Firmen das Anrecht, ein halbes Jahr lang den Zuschuss für die Kurzarbeit zu erhalten. Bei einer erneuten Antragsstellung ist sogar eine Verlängerung der Zahlung um weitere sechs Monate möglich. Dies allerdings werde für jeden Antrag gesondert entschieden, betont Marksová:

„Die endgültige Länge der Zuschusszahlung ist abhängig von den Ergebnissen langer und komplizierter Verhandlungen innerhalb der Koalition“, so die Ministerin.

Exakt an diesem Punkt setzt die Kritik der Arbeitgeber ein. Noch habe die Regierung nicht genau festgelegt, nach welchen Kriterien die Anträge auf Kurzarbeit bewertet werden, was den Firmen keine Planungssicherheit gebe. Und auch die mit den Anträgen verbundene Arbeit werde von Seiten der Politik noch unterschätzt, glaubt die Präsidentin des Verbandes der Personaldienstleister, Jaroslava Rezlerová:

Jaroslava Rezlerová  (Foto: ČT24)
„Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Regierung die Umstellung auf Kurzarbeit ausruft, wenn eine entsprechende Situation eintritt – zum Beispiel wenn tschechische Unternehmen aufgrund von Sanktionen in Schwierigkeiten geraten. Wie die Kurzarbeit indes in der Praxis umgesetzt wird, kann ich mir im Moment überhaupt nicht vorstellen, denn es wird begreiflicherweise sehr viele Anträge geben.“

Dass die Anträge auf den Kurzarbeit-Zuschuss in ihrem Ressort alle einzeln zu prüfen sind, hält Ministerin Marksová indes für kein allzu großes Problem:

„Diese eine Bedingung sollte, so vermuten wir, keine Hürde sein. Denn wir gehen nicht davon aus, dass es viele Anträge geben wird. Sollte sich aber in der Praxis zeigen, dass das Gegenteil der Fall ist, könnten wir davon Abstand nehmen.“

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Nach Meinung von Jaroslava Rezlerová sollte das Kabinett die mit der Kurzarbeit verknüpfte administrative Arbeit aber keinesfalls unterschätzen. Bei der letzten großen Krise habe man beispielsweise in Deutschland 1,5 Millionen Beschäftigte auf Kurzarbeit gesetzt. Von daher setze sie weiter auf eine gute Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Arbeitgebern. Nur so könne diese Konjunkturmaßnahme auch hierzulande wirkungsvoll umgesetzt werden, sagt Rezlerová.