Kaution und Sündenpunkte - neue Verkehrsgesetze zum 1. Juli

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In Tschechien gelten ab dem ersten Juli neue Verkehrsgesetze. Am meisten Beachtung findet im Lande selbst die Einführung des Punktführerscheins. Aber auch für ausländische Autofahrer in Tschechien gibt es Neuigkeiten. Welche, darüber informiert Thomas Kirschner.

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Die sichtbarste der neuen Regelungen ist sicherlich die Beleuchtungspflicht, die in Tschechien nun ganzjährig statt wie bislang nur im Winterhalbjahr gilt: Auch an hellen Sommertagen muss also ab Juli bei der Fahrt das Abblendlicht eingeschaltet werden. Verpflichtend ist ab Samstag auch die Benutzung von Kindersitzen. Ziel der neuen Regelungen ist, die Sicherheit auf tschechischen Straßen deutlich zu steigern. Der Startzeitpunkt ist dabei sinnfällig gewählt - traditionell ist der Urlaubsmonat Juli einer der unfallträchtigsten des Jahres: Im Juli 2005 kamen auf tschechischen Straßen 120 Menschen ums Leben - nur im Oktober des Jahres war die Zahl der Opfer noch höher.

Für mehr Umsicht beim Fahren soll auch eine deutliche Verschärfung der Strafen sorgen. Die geht einher mit der Einführung des Punkteführerscheins nach deutschem Muster. Wer zwölf Strafpunkte angesammelt hat, der muss den Führerschein für ein Jahr abgeben. Höchststrafe für ein Einzeldelikt sind dabei sieben Punkte:

"Diese sieben Punkte gibt es etwa für das Fahren unter Alkoholeinfluss bei mehr als 0,3 Promille, außerdem wenn der Fahrer nicht die richtige Führerscheinklasse für das Fahrzeug besitzt und für Unfälle mit Todesfolge, Körperverletzung oder einem Schaden an einem Fahrzeug höher als 50.000 Kronen", erläutert Josef Mihalik von der Verkehrsabteilung des Prager Magistrats. Nach 12 Monaten ohne Neueintrag werden dann je vier Punkte gelöscht.

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Für Ausländer, die mit ihrem Wagen nach Tschechien kommen, sind aber sicher die erweiterten Befugnisse der Polizei von größerem Interesse. Die tschechischen Ordnungshüter haben in Zukunft das Recht, Autofahrer bei schwer wiegenden Verstößen an der Weiterfahrt zu hindern, zum Beispiel wenn sie alkoholisiert sind oder unter dem Verdacht stehen, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben.

"In solchen Fällen dürfen Polizisten ab dem ersten Juli eine Reifenkralle anlegen oder gar das Fahrzeug stilllegen", erklärt der Jurist Zdenek Svatek.

Die erweiterten Vollmachten könnten auch ausländische Verkehrssünder zu spüren bekommen. Weil Strafmandate im Ausland bislang kaum einzutreiben waren, dürfen tschechische Polizisten in Zukunft an Ort und Stelle eine entsprechende Kaution kassieren. Und wer die nicht hinterlegen mag, der muss im schlimmsten Falle damit rechnen, ohne sein Auto weiterzureisen.