Kein Betteln mehr mit Hunden und anderen Tieren: Stadt Prag plant neue Verordnung

In Prag sollen künftig keine Tiere mehr zum Betteln benutzt werden dürfen. Auch beim Musizieren und anderen künstlerischen Darbietungen in den Straßen dürfen zum Beispiel keine Hunde mehr zugegen sein. Dies sieht die Änderung zweier Magistratsverordnungen vor.

Eingebracht hat die Neuerungen der stellvertretende Oberbürgermeister Jiří Pospíšil (Top 09). Dessen Agenda erstreckt sich neben Kultur und Tourismus auch auf den Tierschutz. Die Änderung der Verordnungen befindet sich derzeit noch im Stadium eines Entwurfes, die einzelnen Stadtteile können noch Einwände anmelden.

Jiří Pospíšil | Foto: René Volfík,  iROZHLAS.cz

In dem Gesetzestext, der die Bedingungen für das Betteln in Prag festlegt, soll nach derzeitigem Stand ergänzt werden, dass das Bitten um Almosen unter Anwesenheit eines Tieres auf dem gesamten Gebiet der tschechischen Hauptstadt verboten ist. Ähnlich im Falle von Straßenmusik und -kunst: Aktiv oder passiv darf in Zukunft kein Tier mehr Teil der Darbietung sein.

In der Begründung heißt es, die Sicherheit der Passanten solle erhöht werden. So könne sich etwa ein Straßenkünstler während seines Auftrittes nicht ausreichend um sein Tier kümmern und sicherstellen, dass es nicht zu unvorhergesehenen Reaktionen und einer Bedrohung für die Zuschauer komme. Indirekt seien zudem positive Effekte zum Wohl des Tieres zu erwarten.

Illustrationsfoto: Hana Slavická,  Radio Prague International

Jiří Pospíšil hatte im vergangenen Jahr angekündigt, eine Analyse erstellen zu lassen. Sie sollte Wege aufzeigen, mit denen verhindert werden soll, dass Bettler und Straßenkünstler Hunde missbrauchen, um Emotionen hervorzurufen und so mehr Geld von den Vorbeigehenden einzutreiben.

In Prag gibt es bereits eine Verordnung, mit der gegen Menschen vorgegangen werden kann, die Touristen das Fotografieren mit wilden Tieren wie etwa Schlangen, Greifvögeln oder Papageien anbieten. In diesen Fällen können Geldstrafen verhängt werden. Des Weiteren haben die Behörden die Möglichkeit, eine Beschlagnahmung der Tiere in die Wege zu leiten und wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu ermitteln. Hunde sind in diese Regelung aber nicht einbezogen.