Kommunisten können Posten im Parlament bekommen

Miroslav Grebenicek - rechts (Foto: CTK)

Zum ersten mal seit der Gründung der Tschechischen Republik im Jahre 1993 werden kommunistische Abgeordnete nach diesen Wahlen wahrscheinlich einen Teil det Posten im Parlament und in verschiedenen Räten besetzen. Ihren Anspruch darauf begründen sie dabei mit den Wahlresultaten und der proportionalen Aufteilung der Posten. Dagmar Keberlova bringt Näheres zum Thema.

Miroslav Grebenicek - rechts  (Foto: CTK)
Langsam wird klar, was die 18,5 Prozent der Wahlstimmen vom vergangenen Wochenende für die Kommunisten bedeuten. Neben der Verschiebung des tschechischen politischen Spektrum nach links zum Beispiel auch, dass die Kommunisten jetzt, nachdem sie 41 Sitze bekommen werden, nicht nur um führende Posten im Abgeordnetenhaus, sondern auch in weiteren Institutionen wie dem Fonds des Nationalen Eigentums und der Tschechischen Konsolidierungsagentur werben. Unterstützt werden sie dabei von dem Chef des Wahlsiegers, dem Sozialdemokraten Vladimir Spidla. Gegen eine Beteilung der Kommunisten an den Abgeordnetenhausfunktionen sprachen sich die Bürgerdemokraten ODS und die Co-Chefin der Koalice Hana Marvanova aus, mit der die Sozialdemokraten eine Koalitionsregierung anstreben. Wie sieht die mögliche Beteilung der Kommunisten der Politologe Bohumil Dolezal?

"Die Kommunisten können nicht so wie in der Vergangenheit ignoriert werden. Die Kommunisten haben ein wesentliches Mandat wie die anderen Parteien. Es ist im Interesse der Demokratie, dass sie bestimmte Funktionen im Abgeordnetenhaus bekommen. Eine Sache ist, dass die demokratischen Parteien keineswegs mit den kommunistischen Inhalten zusammenarbeiten dürfen. Das ist leider schon geschehen im Falle der Resolution über die Benes-Dekrete und das ist gefährlich, nicht die formellen Posten im Parlament."

Dazu bekommen die Kommunisten einen größeren Einfluss auf die Entscheidung über die Gesetze. Sie verfügen über eine ausreichende Anzahl von Abgeordneten, um selber Vorschläge für die Aufhebung von Gesetzen beim Verfassungsgericht vorzulegen.