Kreise umgehen Gebühren im Gesundheitswesen

Foto: ČTK

Seitdem vor gut einem Jahr die Rezept-, Praxis- und Klinikgebühren in Tschechien eingeführt wurden. ist die Diskussion über sie nicht abgerissen. Als dann im Oktober vergangenen Jahres Kreiswahlen anstanden, wurde die Abschaffung der Patientengebühren zum zugkräftigsten Wahlversprechen der Oppositionsparteien. Dass die oppositionelle Sozialdemokratie bei den Kreiswahlen als stärkste Partei hervorging, wird nicht zuletzt diesem Wahlversprechen zugeschrieben. Nun haben die neuen Kreishauptmannschaften Schritte gegen die Patientengebühr unternommen. Von Februar an übernehmen die Kreise die Gebühren der Patienten und erstatten sie aus ihrem Budget.

Rechtlich können die Patientengebühren nur mit einem Schenkungsvertrag zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken und dem Patienten erstattet werden. Apotheken, Ärzte oder Krankenhaus verrechnen die nicht vom Patienten erhobenen Gebühren nachfolgend dem Kreis. Die Regelung gilt allerdings nur für Einrichtungen, deren Trägerschaft der Kreis innehat.

Für den Patienten, der etwas einsparen will, bringen die Maßnahmen der Kreise erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Obwohl die Kreise etwas anderes versprochen haben, konnten sie sich nicht auf ein einheitliches Vorgehen einigen. Das macht die Situation für die Patienten unübersichtlich. Prag zum Beispiel schließt sich dem Feldzug gegen die Gebühren als einziger Kreis nicht an. In der Hauptstadt bleibt alles beim Alten. In Pilsner Krankenhäuser werden die Gebühren wiederum zuerst eingestrichen und den Patienten später auf Antrag zurückgezahlt. Und die privaten Apotheken und Krankenhäuser sehen sich durch den Gebührennachlass der Kreise benachteiligt. Sie sprechen von unlauterem Wettbewerb und wollen die Kreise verklagen. Die Apothekerkammer rechnet allerdings damit, dass die Mehrzahl der Apotheken auch weiterhin die Gebühren erhebt.

Foto: ČTK
„Die Kreise können von allgemein gültigen Rechtsvorschriften nicht einfach auf ihrem Gebiet abweichen. Wir haben einen Präzedenzfall vor uns, der in Rechtsstaaten seinesgleichen sucht.“

Die weitere Gültigkeit des Gesetzes über die Gebühren im Gesundheitswesen ist derzeit in Schwebe. Im Dezember 2008 stimmte das Abgeordnetenhaus über einen Gesetzesantrag der Kommunisten auf Aufhebung der Gebühren ab. Die Regierungskoalition erlitt eine Niederlage. Die zweite Kammer des tschechischen Parlaments, der Senat, hat sich nachfolgend für einen Kompromiss ausgesprochen: Demnach soll die Patientengebühr nur bei Personen bis 18 Jahren abgeschafft werden. Dieser Kompromissvorschlag findet auch die Zustimmung der neuen Gesundheitsministerin Daniela Filipiová, die seit Januar im Amt ist.

„Ich hoffe, das Abgeordnetenhaus beschließt den Gesetzesentwurf in der Form, wie ihn der Senat angenommen hat.“

Für die Opposition im Abgeordnetenhaus ist der Vorschlag des Senats nicht annehmbar.

„Die Frau Ministerin hat etwas abgesprochen, wir versuchen, etwas anderes zu vereinbaren“, meint Jiří Paroubek, der Vorsitzende der Sozialdemokraten, lakonisch.

Derzeit liegt der Gesetzesentwurf wieder dem Abgeordnetenhaus zur Verhandlung vor.

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Apotheken, Krankenhäusern und Ambulanzen stiften bei vielen Patienten Verwirrung und Unsicherheit. Die nun günstigeren Kreisapotheken erwarten zudem einen Ansturm von Patienten. An den Wochenenden haben sie jedoch geschlossen, und an Wochentagen schließen sie schon um 16.30 Uhr. Dann kommen die Patienten an die vergünstigten Arzneimittel nicht heran, selbst wenn sie Schlange stehen würden.