Neue Gesetzgebung soll Behinderten und Benachteiligten den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern
Die tschechische Regierung hat erste Schritte für ein neues Gesetz unternommen, das die Chancen von Behinderten und sozial Benachteiligten auf dem Arbeitsmarkt verbessern soll. Es ist geplant, das System der sogenannten sozialen Unternehmen („sociální podnikání“) gesetzlich zu verankern. Ohne Gesetzesgrundlage konnte sich dieses System bislang nicht durchsetzen.
„Ich denke, die Regierung wird sich mehr und mehr bewusst, dass die Arbeitslosigkeit unter benachteiligten Personengruppen ein wachsendes Problem ist. Vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit ist unter Behinderten und anderen Benachteiligten hoch, und dem Staat verursacht das Kosten. Es stehen also ökonomische Überlegungen im Vordergrund, dass diese Menschen Geld kosten. Das Gesetz soll konkret soziale Unternehmen betreffen, was noch einmal etwas anderes bedeutet als die Beschäftigung benachteiligter Personen. Hinter der Arbeit dieser sozialen Unternehmen verbirgt sich mehr.“
Soziale Unternehmen – damit sind Firmen gemeint, die sich unter anderem verpflichtet haben, ihre Angestellten besser zu behandeln und Teile ihres Gewinns in soziale Projekte zu stecken. Schon jetzt können diese Betriebe Behinderte, Langzeitarbeitslose oder Obdachlose einstellen, obligatorisch ist dies jedoch nicht. Derzeit gibt es 200 solcher Firmen in der Tschechischen Republik, fast ein Viertel davon sitzt in Prag. Das neue Gesetz soll nun einen formalen Rahmen für die Unternehmen und finanzielle Anreize schaffen. Die EU unterstützt die Firmen mit Zuschüssen, doch der gesetzliche Rahmen in Tschechien fehlt bislang. Für ihre tägliche Arbeit sei das ein großes Hindernis, so Petra Francová:„Das Problem ist, dass alles bisher auf Projektbasis läuft. Die sozialen Unternehmen haben also überhaupt keine Vorteile. Sie können bisher lediglich eine Starthilfe beantragen, aber das war der einzige Unterschied. Und weil wir die Umstände und Bedingungen für die sozialen Unternehmen verbessern wollen, wenden wir uns immer wieder an die Ministerien und versuchen Unterstützung auszuhandeln. Aber das funktioniert nicht, denn die Antwort ist stets, dass sie nicht wüssten, was ein soziales Unternehmen überhaupt sei, weil es nicht gesetzlich verankert ist. Doch nun ist in der Abteilung für soziale Integration beim Regierungsamt ein Vorschlag erarbeitet worden, mit dem Ziel eben jener gesetzlichen Verankerung. In Zukunft soll es möglich werden, Vorteile für die Unternehmen auszuhandeln oder ihnen Unterstützung zu gewähren.“ Alena Zieglerová von der Abteilung für soziale Integration im Regierungsamt äußerte sich im tschechischen Fernsehen, wie diese Vorteile konkret aussehen können:„Dieses Gesetz soll die bisher bestehenden Unterschiede ausgleichen. So soll den Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen entgegengekommen oder ihnen Steuererleichterungen gewährt werden.“
Derzeit herrscht Konsens, dass ein Gesetz für die sozialen Unternehmen kommen muss. Wenn es dabei bleibt und das Verfahren problemlos verläuft, könnte es 2017 in Kraft treten.