Neues Arbeitsgesetz bringt Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Ein neues Arbeitsgesetz ist am vergangenen Freitag, dem 1. Oktober, in Kraft getreten. Welche Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer es bringt, erfahren Sie von Markéta Kachlíková.
"Das neue Arbeitsgesetz, ist entstanden, weil das alte der jetzigen Lage auf dem Arbeitsmarkt absolut nicht mehr entsprach. Die neue Rechtsregelung trägt zur Senkung der Arbeitslosenrate wesenlich bei. Außerdem soll sie zur Senkung der Mitarbeiter aus dem In- und Ausland deutlich beitragen, die schwarzarbeiten."
Neue, strengere Bedingungen gelten z. B. für Schulabsolventen:
"Schulabsolventen verlieren einen automatischen Anspruch auf das Arbeitslosengeld nach dem Schulabschluss, sondern sie müssen in den vergangenen drei Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet haben, so wie es bei anderen Leuten der Fall ist."
In Tschechien leben etwa 33 Tausend Leute im Alter über 50 Jahre, die keine Arbeit finden können. Auch darauf reagiert das Gesetz: Sie können bis zu 9 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen, und gewinnen so mehr Zeit, nach neuer Arbeit zu suchen.
Das neue Arbeitsgesetz gilt für alle gleich. Tschechische Bürger genauso wie Personen aus der EU oder aus dritten Ländern, die in Tschechien legal arbeiten, haben Anspruch auf alle Rechte und müssen natürlich alle Pflichten erfüllen, die aus ihrem arbeitsrechtlichen Verhältnis folgen. Die illegale Anstellung kann nun neu auch von Zöllnern kontrolliert werden. Darüber hinaus bekommen Kontrolleure der Arbeitsämter diesbezüglich mehr Kompetenzen:
"Kontrolleure dieser Behörden können an einem Arbeitsort ankommen, ohne im Voraus gemeldet zu sein, und sofort alle anwesenden Personen auffordern, sich auszuweisen. Alle, die dort arbeiten, werden als Arbeitnehmer betrachtet. Im Falle, dass sie keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis haben, greift das Arbeitsamt nach Maßnahmen: Es wird den Arbeitgeber sanktionieren, und auch die Leute, die illegal auf dem Gebiet der Tschechischen Republik arbeiten. Die Sache wird in die Kompetenz der Ausländerpolizei überwiesen."
Das neue Gesetz hat auch Kritiker. Einer der umstrittenen Paragraphen ist das Arbeitverbot für Kinder unter 15 Jahre. Eine Ausnahme gilt nur für den Kunst-, Werbungs- und Sportbereich, wobei aber die Arbeitszeit für Kinder deutlich beschränkt ist.