Neues Gesetz über öffentliche Ausschreibungen steht in der Kritik
Sie ist seit einigen Wochen in Kraft und sollte die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen: Die Gesetzesnovelle über öffentliche Ausschreibungen. Nun kritisieren aber 40 Prozent der beteiligten Akteure die Neuregelung als unübersichtlich und unklar, der Prozess der Auftragsvergabe sei sogar noch komplizierter geworden. Dies geht aus einer Umfrage Anwaltskanzlei Ambruz & Dark Deloitte Legal hervor.
Einige Neuerungen begrüßten die Befragten aber auch. So sprachen sich 90 Prozent der Befragten für die Abschaffung des Paragraphen aus, der die Auftraggeber dazu verpflichtet hatte, die öffentliche Ausschreibung einzustellen, sobald ein Angebot eingelaufen war. 47 Prozent der Befragten erklärten sich mit der großzügigeren Obergrenze für Auftragserweiterungen einverstanden. Erst wenn die Auftragssumme um mehr als 30 Prozent überschritten wird, muss nun neu ausgeschrieben werden. Bislang lag die Grenze bei 20 Prozent.
Insgesamt jedoch, so das Ergebnis der Umfrage, bleibt das Gesetz unübersichtlich. Dazu haben laut Jurist Chmela auch die über 20 Novellierungen innerhalb der vergangenen neun Jahre beigetragen. Abhilfe schaffen könnte eine völlig neue gesetzliche Regelung der Vergabeverfahren, die derzeit im Ministerium für Regionalentwicklung erarbeitet wird. Von ihr erwartet sich knapp ein Drittel der Auftraggeber eine Senkung des administrativen Aufwands.